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Liebermann-Bild ist Nazi-Raubkunst

18. August 2014

Max Liebermanns Gemälde "Zwei Reiter am Strand" aus Cornelius Gurlitts Kunstsammlung wurde als Nazi-Raubkunst identifiziert. Die Erben des ursprünglichen Besitzers suchten das Bild seit Jahrzehnten.

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Zwei Reiter am Strand - Max Liebermann
Bild: gemeinfrei

Das Gemälde "Zwei Reiter am Strand", aus der Sammlung des jüngst verstorbenen Cornelius Gurlitt, ist von der eingesetzten Expertengruppe, der Taskforce Schwabinger Kunstfund, "mit höchster Wahrscheinlichkeit" als NS-Raubkunst identifiziert worden. Das wurde in einer Pressemitteilung der Taskforce mitgeteilt.

Das Bild hatte sich ursprünglich in der privaten Kunst-Sammlung des jüdischen Unternehmers David Friedmann befunden. Dem Anwalt des 88 Jahre alten Erben David Toren zufolge - Toren lebt inzwischen in den USA - hätten sich die Nazis das wertvolle Gemälde von Max Liebermann unrechtmäßig bei der "Arisierung" von jüdischem Besitz angeeignet.

Zweite Raubkunst-Bestätigung

Diese Mitteilung ist erst die zweite Bestätigung dieser Art. Die erste betraf ein Werk von Henry Matisse, die "Sitzende Frau" aus dem Jahr 1921, das ebenfals als Raubkunst indentifiziert wurde. Die Taskforce Schwabinger Kunstfund erklärte gegenüber der Zeitung "Kurier", das aktuelle Expertengutachten sei allerdings noch keine offizielle Empfehlung zur Rückgabe des Bildes. Über eine Restitution habe der derzeitige Eigentümer zu entscheiden. "Dabei ist die noch zu Lebzeiten zwischen Cornelius Gurlitt, der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern geschlossene Vereinbarung zu beachten", so die Leiterin der Taskforce Ingeborg Berggreen-Merkel.

Doch genau da liegt der Haken, denn die Erbsache Gurlitt ist noch immer nicht geklärt. Das Kunstmuseum Bern, dem der umstrittene Kunstsammler Gurlitt sein komplettes Vermögen und seine millionenschwere Kunstsammlung vermacht hat, weiß noch nicht, ob es das Erbe antreten möchte. Bis Ende November kann es die Entscheidung hinausschieben, dann läuft die gesetzliche Frist ab. Sollte sich das Museum für das Erbe entscheiden, hätten die Anspruchsteller endlich wieder einen konkreten Ansprechpartner. Sollte es das Erbe ausschlagen, muss das Amstgericht München unter Gurlitts Verwandten nach rechtmäßigen Erben suchen.

as/qu (dpa)