Ex-Chef von US-Waffenverband NRA schuldig gesprochen
24. Februar 2024Der langjährige Geschäftsführer des einflussreichen US-Waffenverbandes National Rifle Association (NRA) ist wegen Veruntreuung von Geldern schuldig gesprochen worden. Cheflobbyist Wayne LaPierre habe rund 5,4 Millionen Dollar (knapp fünf Millionen Euro) vergeudet, befand ein Geschworenengericht in New York.
Generalstaatsanwältin Letitia James erklärte, LaPierre und der frühere Finanzchef der NRA, Wilson "Woody" Phillips müssten für "Jahre der Korruption und der Gier" insgesamt fast 6,4 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen. LaPierre hatte laut Gericht zuvor schon mehr als eine Million Dollar an die Lobbyorganisation zurückerstattet.
"Persönliches Sparschwein"
James hatte im August 2020 Klage gegen mehrere NRA-Manager erhoben. Sie warf ihnen vor, den Verband als ihr "persönliches Sparschwein" missbraucht und Unsummen für persönliche Vorteile wie Privatjets, Besuche in Gourmet-Restaurants und Familienurlaube auf den Bahamas ausgegeben zu haben. Der Schuldspruch zeige, dass sich jeder an die Regeln halten müsse, schrieb die Staatsanwältin im Onlinedienst X.
LaPierre hatte im Januar, kurz vor Prozessbeginn, seinen Rücktritt als Geschäftsführer bekanntgegeben und gesundheitliche Probleme als Grund angeführt. Der 74-Jährige hatte den Verband seit 1991 geleitet. Die NRA, die nach Überzeugung des Gerichts Beschwerden von Informanten ignoriert und den Behörden falsche Unterlagen vorgelegt hatte, ist eine der einflussreichsten Lobbyorganisationen der USA. Sie hat nach eigenen Angaben rund fünf Millionen Mitglieder.
Auf Schmusekurs mit Donald Trump
Seit Jahrzehnten stemmt sich der Verband gegen eine Verschärfung des US-Waffenrechts, wie sie auch der demokratische Präsident Joe Biden nach mehreren Amoktaten gefordert hat. Als wichtiger Parteispender kann die NRA erheblichen Druck auf Politiker ausüben.
Unter anderem förderte sie den Präsidentschaftswahlkampf des Republikaners Donald Trump im Jahr 2016 mit Millionensummen. Die Organisation besitzt den Status der Gemeinnützigkeit und unterliegt daher besonderen Auflagen für die Verwendung ihr zugehender Spenden und bei der Rechnungslegung.
jj/se (dpa, afp, rtr)