Europäische Zentralbank (EZB)
3. März 2012Vorrangiges Ziel des ESZB ist die Gewährleistung der Preisstabilität in der Eurozone. Die zentralen Aufgaben sind die Festlegung und Ausführung der Geldpolitik in den Staaten der Europäischen Währungsunion (EWU), die Verwaltung der offiziellen Währungsreserven, die Förderung des reibungslosen Zahlungsverkehrs und die Durchführung von Devisengeschäften. Die EZB hat außerdem das ausschließliche Recht zur Genehmigung der Ausgabe von Euro-Banknoten in der EWU.
Die EZB ist laut Maastrichter Vertrag von jeglicher politischer Einflussnahme unabhängig. Sie verfügt daher auch über einen eigenen Haushalt in der Höhe von fünf Milliarden Euro, der von den 17 Zentralbanken der EU-Staaten gezeichnet wurde. Dabei trägt die Bundesrepublik Deutschland den größten Anteil.
Gremien
Gegründet wurden EZB und ESZB durch den EU-Vertrag 1993, die Institutionen nahmen ihre Arbeit jedoch erst 1998 (EZB) und 1999 (ESZB) mit der Einführung des Euros im bargeldlosen Zahlungsverkehr auf. Sie lösten das Europäische Währungsinstitut ab, das 1994 auf der Grundlage der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion eingerichtet wurde. Sitz der EZB ist Frankfurt am Main.
Oberstes Beschlussorgan ist der EZB-Rat, dem alle Mitglieder der Direktoriums und die Präsidenten der Nationalen Zentralbanken der Mitgliedsstaaten angehören. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat.
Die Beschlüsse des Rates werden umgesetzt durch das EZB-Direktorium, das sich aus dem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern zusammensetzt. Das Personal des Direktoriums wird jeweils für acht Jahre von den Staats- und Regierungschefs der Eurozone ernannt, eine Wiederernennung ist unzulässig. Am 1. November 2011 löste Italiens Nationalbankpräsident Mario Draghi Jean-Claude Trichet als EZB-Präsidenten ab.
Autorin: Anna Sigrist
Redaktion: Andreas Noll