Europarat kritisiert ungarische Asylpolitik
21. Mai 2019Viele Menschen in den von Ungarn betriebenen Containerlagern für Migranten erhielten keine Nahrung, prangert die Menschenrechtsbeauftragte der paneuropäischen Länderorganisation, Dunja Mijatovic, in einem Bericht an. Sie forderte die Verantwortlichen auf, diese "unmenschliche Behandlung unverzüglich zu beenden".
Der Bericht tadelt auch, dass der 2016 ausgerufene Notstand weiterhin aufrechterhalten wird, obwohl die Anzahl der Menschen, die Ungarn erreichten, stark gesunken sei. Dies erlaube den Sicherheitskräften, jugendliche und erwachsene Migranten aus Nicht-EU-Ländern des Landes zu verweisen, auch wenn sie Asyl suchten. Mijatovic appellierte an die Regierung in Budapest, den Migrationsnotstand zu beenden.
In einer schriftlichen Antwort erklärt die rechtskonservative Regierung, der Notstand bleibe wegen der großen Zahl von Migranten in den nahe gelegenen Ländern Serbien, Bosnien-Herzegowina und Nordmazedonien gerechtfertigt. Dies verstoße nicht gegen EU- oder internationales Recht.
Mijatovic rügte auch, dass es Migranten erschwert werde, einen Asylantrag zu stellen. Da Serbien von Ungarn als sicherer Drittstaat anerkannt sei und die Anträge auf Schutz nur in der Transitzone zwischen den beiden Ländern eingereicht werden könnten, sei ein Asylantrag geradezu unmöglich.
Sorge um unbegleitete Minderjährige
Besonders besorgt äußerte sich die Menschenrechtsexpertin, die sich im Februar vier Tage lang vor Ort über informierte, über die Lage unbegleiteter Minderjähriger. Migranten ab 14 Jahren würden wie Erwachsene behandelt und ebenfalls in Transitzonen eingesperrt, kritisierte sie. Dies verstoße gegen internationale Abkommen wie etwa die UN-Kinderschutzkonvention, die Minderjährige unter besonderen Schutz stelle.
Insgesamt sei das ungarische Asylrecht derart restriktiv, dass es zu einer "praktisch systematischen Abweisung der Anträge" führe. So hätten von September 2018 bis Januar 2019 nur sieben Migranten politisches Asyl erhalten.
Auch diesen Tadel wies die ungarische Regierung zurück und warf der Kommissarin Widersprüchlichkeit vor. Einerseits erkläre sie, dass die Anzahl der Asylsuchenden stark zurückgehe, andererseits beschwere sie sich, dass nur eine kleine Anzahl in der Transitzone ihren Antrag stellen könne.
Die restriktive Asylpolitik Ungarns war wiederholt auch von der EU, dem UNHCR und von Menschenrechtsorganisationen als Verstoß gegen das Völkerrecht kritisiert worden. Die EU leitete im vergangenen September ein Strafverfahren gegen die rechtskonservative Regierung in Budapest ein, das bis zum Entzug von Stimmrechten im Ministerrat führen kann. Ein solches Verfahren ist laut EU-Vertrag möglich, wenn ein Land systematisch die demokratischen Grundwerte der Europäischen Union verletzt.
uh/stu (dpa, afp)