Vorinstallierte Software ist legal
7. September 2016Der Käufer wollte von Sony zwar einen Laptop kaufen, nicht aber das auf dem Computer bereits installierte Betriebssystem. Deshalb forderte der Mann aus Frankreich, Sony solle ihm die Kosten für die Software zurück erstatten. Das lehnte der japanische Elektronikkonzern ab und zog vor Gericht.
Die Richter des EuGH in Luxemburg urteilten nun, solche Kopplungsgeschäfte – Computer und Software – seien keine unlautere Geschäftspraxis. Schließlich wollten viele Kunden einen sofort arbeitsfähigen Computer, deshalb erfüllten vorinstallierte Betriebssysteme die Erwartungen der meisten Verbraucher.
Entscheidend für dieses Urteil war allerdings auch, dass Sony eine Rückabwicklung des gesamten Kaufs angeboten hatte und der Händler den Kunden über die Software „gebührend informiert“ habe. Die genauen Umstände müsse nun das nationale Gericht noch einmal prüfen, so die Richter des Europäischen Gerichtshofs.
ar/ul (afp, dpa)