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"Es ist wider die Natur"

17. April 2015

… sagt Joachim Boldt. Für die Ärzte, die einer 65-Jährigen mit Spender-Sperma befruchtete Spender-Eizellen eingesetzt haben, fehlt dem Ethiker das Verständnis. Unabhängig davon, was rechtlich erlaubt ist und was nicht.

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Kinderwunschbehandlung an Universitätsfrauenklinik Leipzig
Bild: picture-alliance/ZB

DW: Herr Boldt, eine 65-Jährige ist schwanger mit Vierlingen. Ist das ethisch vertretbar?

Joachim Boldt: Es ist ja immer die Frage, was "ethisch vertretbar" genau heißt. Man schaut auf die gesundheitlichen Folgen für die Menschen, die betroffen sind. Das ist die Schwangere selbst, aber natürlich auch die Kinder. Es stellt sich auch die Frage, warum es überhaupt Vierlinge geworden sind. Es ist eigentlich nicht zu verantworten, so viele befruchtete Eizellen einzusetzen. Es ist klar, dass das eine Hochrisikoschwangerschaft ist, auch für die Kinder. Es wird vermutlich eine Frühgeburt werden. Schaffen die Kinder es überhaupt bis dahin? Das sind alles Risiken, die man von Anfang an hätte vermeiden können, und es ergeben sich dramatischste Einwände oder Fragen aus ethischer Sicht.

In Deutschland ist die Eizellspende verboten. Wie beurteilen Sie das Verhalten der Ärzte, die diese Schwangerschaft möglich gemacht haben?

Die ethischen Kriterien sind ja nicht an Ländergrenzen gebunden. Und es gibt eigentlich einen Konsens, sobald ernsthafte Gefahren für Leib und Leben bestehen. In diesem Fall würde ich die Kinder dazu zählen. Sie haben nicht eingewilligt, dass sie nach einer Hochrisikoschwangerschaft ins Leben gerufen werden. Darüber hätten sich auch die Ärzte mehr Gedanken machen sollen.

Wenn die Frau sagen würde: "Ich möchte eine Operation an mir vornehmen lassen, die risikoreich ist", dann kann man sich als Arzt immer sagen: "Na gut, aber wir haben sie ja über die Risiken aufgeklärt, und sie hat sie immer noch 'Ja' gesagt. Wenn es schief geht, ist das ihr eigener Schaden." Das ist auch schon fragwürdig, aber es wäre vielleicht noch denkbar, dass man sich auf eine solche Position zurückzieht. Das geht hier aber nicht, denn nicht nur die Frau ist betroffen, sondern auch die Kinder. Die werden möglicherweise mit schweren Schäden geboren werden.

Dr. Joachim Boldt (Foto: IGM, Uni Freiburg)
Ethiker Dr. Joachim BoldtBild: IGM/Uni Freiburg

Gibt es Fälle, bei denen Sie Verständnis dafür hätten, wenn sich Frauen im Ausland eine Eizellspende einpflanzen lassen?

Man bringt zunächst einmal leichter Verständnis für die Paare oder auch Frauen auf, die keine Kinder kriegen können und die sagen: "Ich will aber unbedingt welche haben, und das geht nur mit Eizellspende. Da fällt es einem leichter zu sagen, dass es ein echtes Bedürfnis gibt, und man versteht dann den Versuch, die Gesetzlage in Deutschland zu umgehen. Das ist aber hier nicht der Fall. Wenn man schon 13 Kinder hat, und die alle glücklich großgezogen hat, warum möchte man dann jetzt noch ein Kind? In diesem Fall sind es ja nun vier geworden.

Wenn die Kinder zehn Jahre alt sind, ist die werdende Mutter 75. Welche Probleme kann das Ihrer Ansicht nach mit sich bringen?

Welche Bindungen werden diese Kinder bei einem so großen Altersunterschied eingehen können? Schaffen es die Eltern - in diesem Fall die Mutter - überhaupt, ihre Rolle richtig auszufüllen? Das ist schwer zu sagen. Es geht ja hier um eine alleinerziehende Mutter. Da ist die Belastung noch größer, als wenn sich zwei um ein Kind kümmern können. Wir haben überhaupt keine Erfahrung mit Kindern, bei denen so ein großer Altersunterschied zu den Eltern besteht. Da müsste man auf Kinder schauen, die von ihren Großeltern großgezogen worden sind. Das wäre vermutlich historisch gesehen der beste Vergleich.

Die Schwangere hat den Eingriff im Ausland durchführen lassen und hat so die deutsche Gesetzgebung umgangen. Gäbe es Wege, das zu verhindern?

Es gab den Fall eines Ehepaares, das ein Kind über eine Leihmutterschaft in Indien bekommen hat. Die deutschen Behörden haben ihm die Einreise verweigert. Solche Verwerfungen sind in mehrerer Hinsicht nicht gut. Man sieht, was es heißt, wenn man sich prinzipiell auf den Boden des deutschen Gesetzes stellt. Es hilft nicht immer wirklich weiter. Ich glaube nicht, dass es in solchen Fällen um Lücken in der deutschen Gesetzgebung geht, sondern dass wir es hier mit den Folgen einer uneinheitlichen Rechtsprechung von Land zu Land zu tun haben. Zu umgehen wäre das eigentlich nur, wenn wir einheitlichere Linien fänden.

Die Fragen stellte Gudrun Heise.

Dr. Joachim Boldt ist Stellvertretender Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.