Erstes Todesopfer nach religiösen Protesten
3. Januar 2019Bei den Protesten wurden mindestens ein Mensch getötet und etwa 100 verletzt, darunter 38 Polizisten. Das berichtet die Zeitung "Hindustan Times". Die Demonstranten beschuldigen die Regierung von Kerala, den beiden Frauen beim Betreten des Sabarimala-Tempels geholfen zu haben. Frauen zwischen 10 und 50 Jahren ist der Zutritt zu dem Hindu-Heiligtum nach den Hindugesetzen verboten.
Am Donnerstag ist dann mit einem "Hartal" von Hindufundamentalisten der indische Bundesstaat Kerala weitgehend lahmgelegt worden. Der Begriff "Hartal" bezeichnet einen Tag der Trauer oder des Protests, an dem alle Läden geschlossen bleiben und nicht gearbeitet wird. Der Begriff ist durch Mahatma Gandhi in Indien während des Befreiungskampfes gegen die Briten populär geworden. Allerdings hatte bei Gandhi der Hartal einen religiösen Bezug, wonach die am Protest Beteiligten sich in Fasten und Gebet üben sollten, um Gewalttätigkeiten auszuschließen.
In Kerala blieben die Schulen geschlossen, und der öffentliche Verkehr wurde gestoppt. Die Streik-Aktionen, bei denen es mancherorts zu Ausschreitungen kam, wurden laut örtlichen Medienberichten auch von der regierenden Indischen Volkspartei (BJP) organisiert.
Die BJP in dem Bundesstaat rief für Freitag zu weiteren Protesten auf. Die oppositionelle Kongresspartei rief in Kerala zu Gegendemonstrationen für die Rechte von Frauen auf.
Auslöser der Unruhen in dem Bundesstaat war eine Aktion von zwei Frauen am Mittwoch. Die beiden hatten im Schutz der Dunkelheit heimlich einen der heiligsten Hindu-Schreine betreten und damit ein jahrhundertealtes Verbot gebrochen. Es gelang den beiden Besucherinnen in Begleitung von Polizisten die Menge extremistischer Hindus zu täuschen, die seit Wochen den Sabarimala-Tempel in eine Festung verwandelt haben. Die Hindus wehren sich mit den Protesten gegen die Aufhebung des Frauenverbots durch das Oberste Gericht des Landes. Die beiden Frauen werden inzwischen zu ihrem Schutz von der Regierung in Kerala versteckt.
Gerichtsurteil: Frauen dürfen Tempel besuchen
Dem Glauben nach dürfen Frauen im gebärfähigen Alter den vergoldeten Tempel nicht betreten, weil die dort verehrte Gottheit unverheiratet ist und daher von Besucherinnen "verführt" werden könnte. Menstruierende Frauen gelten laut hinduistischer Tradition als unrein und dürfen nicht an religiösen Riten teilnehmen oder Tempel betreten.
Im September 2018 erklärte jedoch das Oberste Gericht, die Praxis verstoße gegen die von der Verfassung garantierte Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Zahlreiche Frauen hatten danach versucht, den in einem Wald gelegenen Sabarimala-Tempel zu erreichen, waren aber von wütenden Hindu-Aktivisten davon abgehalten worden. Im Oktober nahm die Polizei bei Ausschreitungen von Verbotsbefürwortern etwa 2000 Menschen fest.
Am Dienstag hatten Zehntausende Frauen in Kerala eine etwa 620 Kilometer lange Menschenkette gebildet, um gegen das Tempel-Verbot zu protestieren. Die meisten Tempel in Indien erlauben den Besuch von Frauen und setzen anders als der Sabarimala-Schrein keine strikten Altersregeln. Allerdings gibt es mehrere berühmte Tempel, die ein absolutes Frauenverbot aufrechterhalten.
nob/mak (epd, kna)