Erstes rechtskräftiges Urteil zu Silvesternacht
30. Januar 2017Es ist das erste Strafverfahren im Zusammenhang mit der Kölner Silvesternacht, das rechtskräftig abgeschlossen wurde. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte in dritter Instanz ein Urteil des Landgerichts. Dieses hatte einen Algerier wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls und schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Der Angeklagte hatte laut dem Gericht in der Silvesternacht 2015/16 einer Passantin am Kölner Dom die Handtasche mit Handy und Bargeld gestohlen. Später riss er einer anderen Frau ihr Handy aus der Hand. Als ihn daraufhin zwei Passanten verfolgten, schlug er dem einen ins Gesicht und besprühte den anderen mit Pfefferspray. In der Silvesternacht war es rund um den Dom zu massenhaften Diebstählen und zahlreichen sexuellen Übergriffen auf Frauen gekommen.
BKA: Täter kamen nicht aus "Antänzer-Szene"
Die Gruppe der Täter stammte dem Bundeskriminalamt (BKA) zufolge aber überwiegend nicht aus der Kölner "Antänzer-Szene". Die Ermittler fanden nur geringe Schnittmengen zwischen beiden Gruppen. Tatsächlich seien die meisten tatverdächtigen jungen Männer zu den Silvesterfeierlichkeiten nach Köln angereist, sagte ein BKA-Beamter im "Untersuchungsausschuss Silvesternacht" des Düsseldorfer Landtags. Das Gremium wollte am Montag nach fast einem Jahr seine Zeugenvernehmungen in der letzten öffentlichen Sitzung beenden.
Das BKA hatte die massenhaften Übergriffe in der Silvesternacht in fünf deutschen Großstädten in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe aufgearbeitet. Die meisten Vorfälle gab es in Köln, ähnliche Exzesse aber auch in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart und Frankfurt.
rk/ww (dpa)