1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Silvesternacht: Bewährung nach Nötigung

7. Juli 2016

Es ist das erste Urteil wegen eines Sexualdelikts in der Kölner Silvesternacht: Die verurteilten Männer stammen aus dem Irak und Algerien. Die Strafe wurde in beiden Fällen zur Bewährung ausgesetzt.

https://p.dw.com/p/1JLGb
Köln Prozess Silvester-Nacht Sexuelle Nötigung
Die beiden Angeklagten und ihre Verteidigung beim Prozess in KölnBild: picture-alliance/dpa/M. Becker

Monatelang hatten die sexuellen Übergriffe am Kölner Hauptbahnhof die politische Debatte in Deutschland bestimmt - und auch die Stimmung gegenüber den Flüchtlingen kippte. Einige Prozesse und Schuldsprüche wegen Diebstahls und Raubs gab es bereits, nun wurden erstmals zwei Männer wegen der Sexualdelikte in Köln verurteilt.

Das Amtsgericht verhängte am Donnerstag wegen sexueller Nötigung eine einjährige Jugendstrafe auf Bewährung gegen den 21-jährigen Iraker Hussein A.. Der zweite Angeklagte, der Algerier Hassan T. (26) erhielt wegen Beihilfe zur sexuellen Nötigung ein Jahr Haft auf Bewährung nach Erwachsenenstrafrecht.

"Wir sehen das als sexuelle Nötigung an"

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Iraker am Kölner Dom eine junge Frau gegen deren Willen geküsst und ihr Gesicht abgeleckt hatte. "Wir sehen das als sexuelle Nötigung an", sagte Richter Gerd Krämer. Den Algerier Hassan T. hielt das Gericht der Beihilfe zur sexuellen Nötigung durch eine Gruppe von 15 bis 20 Tätern für überführt.

In dem Prozess ging es um Übergriffe auf insgesamt zwei Frauen. Die beiden Angeklagten hatten mit den späteren Opfern zunächst am Kölner Dom Fotos gemacht. Anschließend kam die Männergruppe hinzu, aus der heraus das zweite Opfer an den Po und in den Schritt gefasst wurde.

Köln Übergriffe in der Silvesternacht
Der Tatort in der SilvesternachtBild: picture-alliance/dpa/M. Boehm

Den Angeklagten nicht wiedererkannt

Das Verfahren war das zweite wegen eines Sexualdelikts in der Kölner Silvesternacht. In einem ersten Verfahren Anfang Mai hatte sich ein Algerier wegen versuchter sexueller Nötigung verantworten müssen. Die Tat konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden, weil das Opfer den Angeklagten im Gerichtssaal nicht wiedererkannte.

ml/gri (afp,dpa)