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Erbschaftsteuer weitgehend verfassungswidrig

17. Dezember 2014

Bislang können Firmenerben von der Erbschaftsteuer befreit werden. Verstößt diese Regelung gegen das Gebot einer gerechten Besteuerung? Diese Frage musste nun das Bundesverfassungsgericht beantworten.

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Die Karlsruher Richter (Foto: DPA)
Bild: picture-alliance/dpa/Uli Deck

Die Erbschaftsteuer ist in zentralen Punkten verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. "Der Senat betont in seiner Entscheidung, dass der Schutz von Familienunternehmen und Arbeitsplätzen grundsätzlich einen legitimen Sachgrund darstellen, Betriebe teilweise oder vollständig von der Steuer zu befreien", sagte Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. Die Art und Weise sowie das Ausmaß der Steuerbefreiung seien aber nicht mit dem Grundrecht der steuerlichen Belastungsgleichheit zu vereinbaren. Das Gericht gibt dem Gesetzgeber bis 30. Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln fort.

Geprüft wurden seit 2009 geltende Regelungen. Sie knüpfen steuerliche Privilegien an den Erhalt von Arbeitsplätzen. Danach können Firmenerben beim Übergang des Unternehmens von den Erbschaftsteuern teilweise oder sogar ganz befreit werden. Das gilt für den Fall, dass sie den Betrieb mehrere Jahre fortführen, Arbeitsplätze erhalten und ein Großteil des Betriebsvermögens in die Produktion eingebunden ist.

Ins Rollen brachte das Verfahren ein Kläger, der 2009 von seinem Onkel mehr als 50.000 Euro geerbt hatte. Das Finanzamt kassierte dann 9360 Euro Erbschaftssteuer. Der Mann sah sich gegenüber Unternehmenserben benachteiligt und zog vor Gericht.

Der Erste Senat hatte im Juli über die Vorlage des Bundesfinanzhofes verhandelt. Die obersten Finanzrichter hielten die Vorteile ebenfalls für verfassungswidrig, weil sie unter anderem zu viele Schlupflöcher zur Steuervermeidung ließen.

cr/as (dpa, afp)