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Politik

Enttarnte Asylbewerber dürfen bleiben

27. November 2019

Als sie im September einen Vertrauensanwalt der deutschen Botschaft in Ankara festnahm, erhielt die Türkei sensible Informationen zu 47 Asylverfahren. 83 Betroffene dürfen nun in Deutschland bleiben.

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Türkei | Die deutsche Botschaft in Ankara
Die deutsche Botschaft in der türkischen Hauptstadt AnkaraBild: picture-alliance/dpa/R. Jensen

Die Bundesrepublik will niemanden abschieben, dessen Daten bei der Festnahme eines Anwalts an die türkischen Behörden gelangt waren. Das wurde nach einer nichtöffentlichen Sitzung des Innenausschusses des Bundestags bekannt. Abgeordnete, die dem Ausschuss angehören, berichteten, der Vertrauensanwalt der deutschen Botschaft in Ankara habe Akten zu 47 Asylfällen bei sich getragen. Weil es teilweise um Asyl für ganze Familien geht, sind insgesamt 83 Personen betroffen.

Anwalt hatte 283 Fälle

Der SPD-Innenpolitiker Lars Castellucci sagte, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe in 18 Fällen nachträglich Schutz gewährt. 27 Anträge seien ohnehin bewilligt worden. In zwei weiteren Fällen liege zwar kein Asyl vor, eine Abschiebung sei dennoch nicht geplant.

Der Vertrauensanwalt war bereits am 17. September in Ankara festgenommen worden, während er die Akten bei sich trug, und sitzt seitdem in Haft. Die türkische Staatsanwaltschaft wirft ihm Spionageverdacht vor. Die DW erfuhr vom Verteidiger des Vertrauensanwalts, dass der Staatsanwalt die Anklageerhebung verschoben hat. Die Verzögerung habe er damit rechtfertigt, dass sein Schriftführer in Urlaub sei.

Als der Fall vor einer Woche publik wurde, protestierte Außenminister Heiko Maas bei seinem türkischen Kollegen. Laut der migrationspolitischen Sprecherin der Grünen-Fraktion, Filiz Polat, bearbeitete der Anwalt insgesamt 283 Anträge.

Linke kritisieren Praxis

Die Linken-Fraktion stellt die Praxis der Vertrauensanwälte generell infrage. Die Abgeordnete Ulla Jelpke sagte, sie habe den Eindruck, dass es sich bei den Überprüfungen um eine "sehr willkürliche Praxis" handele. Dabei würden massenhaft sensible Daten in ein Land übermittelt, das versuche, die Informationen abzugreifen. Laut Jelpke verfügen Kooperationsanwälte nicht über die gesamte Asylakte. Die darin enthaltenen Informationen reichten den türkischen Behörden jedoch vermutlich aus, um Rückschlüsse auf die Identität der Antragsteller zu ziehen. In der Türkei hat das Auswärtige Amt die Kooperation mit Anwälten vorübergehend ausgesetzt.

ehl/stu (dpa, epd, DW)