Konzerne beim Atomausstieg in der Pflicht
14. Oktober 2015Die vier Energieriesen Eon, RWE, EnBW und Vattenfall sollen nach dem Gesetz von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel für die finanziellen Verpflichtungen der zu ihnen gehörenden Akw-Betreiber haften, bis die Stilllegung und der Rückbau der Atomkraftwerke sowie die Entsorgung und die Endlagerung der Nuklearabfälle abgeschlossen sind. Die Regierung will zudem verhindern, dass Konzerne ihr Haftungsvermögen verkleinern, indem sie Tochterfirmen gründen.
Auch im Falle einer Abspaltung oder Insolvenz eines Kernkraftbetreibers soll weiter der Mutterkonzern mit seinem gesamten Vermögen haften. Diese Sonderregelung für den Nuklearbereich soll die Risiken für die öffentlichen Haushalte und damit für die Steuerzahler verringern.
Trio leitet Atom-Kommission
Die Bundesregierung setzte zudem eine Kommission ein, die sich mit der Finanzierung des bis 2022 in Deutschland angestrebten Ausstiegs aus der Atomkraft befasst. Die Kosten für den Abriss der Kernkraftwerke und die Endlagerung des Atommülls werden auf mindestens 47,5 Milliarden Euro geschätzt.
Geleitet wird die Expertengruppe von Ex-Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne), Brandenburgs Ex-Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) sowie dem früheren Hamburger Bürgermeister Ole von Beust (CDU). Daneben gehören 16 Vertreter von Gewerkschaften, Bundestag und Industrie dem Gremium an. Bis Ende Januar soll die Kommission Vorschläge ausarbeiten, wie die Finanzierung des Atomausstiegs langfristig gesichert wird.
Wirtschaftsminister Gabriel hatte am Samstag das Ergebnis eines Stresstests für die Energiekonzerne veröffentlicht. Demnach verfügen die Unternehmen über genügend Vermögen für den Kraftwerksrückbau und die Entsorgung des radioaktiven Mülls. Dennoch wird überlegt, die Rückstellungen der Versorger in Fonds zu bündeln und auch unter Kontrolle der Regierung zu stellen.
se/jj (rtr, afp, dpa)