Eltern im Gorch-Fock-Prozess gescheitert
22. Oktober 2014Ja, der nächtliche Wachdienst von Offiziersanwärtern auf dem Ausguck-Posten des Segelschulschiffes ohne Sicherung könne bei entsprechender Wetterlage durchaus lebensgefährlich sein. Aber nein: Der Wachdienst auf der "Gorch Fock" sei nicht mit einer "besonderen" Lebensgefahr verbunden. So die Entscheidung des Aachener Verwaltungsgerichts. Die Kadettin der Bundesmarine, Jenny Böken, war 2008 während ihrer Nachtwache über Bord gegangen und in der Nordsee ertrunken. Die Klage ihrer Eltern auf 40.000 Euro Entschädigung gemäß dem Soldatenversorgungsgesetz wurde damit jetzt abgewiesen.
Die Kieler Staatsanwalt hatte immer von einem tragischen Unglück gesprochen. Die genauen Todesumstände der Soldatin gelten bisher als nicht genau geklärt.
Das Aachener Gericht konnte die für eine Entschädigung notwendige "besondere" Gefährdung nicht erkennen. Denn seit Indienststellung der "Gorch Fock" vor über 50 Jahren seien mehr als 14.000 Kadetten auf dem Schiff ausgebildet worden. Dabei habe es lediglich sechs Unglücksfälle gegeben, erklärte der Vorsitzende Richter Markus Lehmler. Er hob hervor, dass es jetzt nur um die Prüfung von finanziellen Ansprüchen gegangen sei, und nicht um den Nachweis einer möglichen "persönlichen Schuld" von Marineangehörigen.
Der Anwalt der Eltern, Rainer Dietz, nannte das Urteil in diesem ersten Prozess um Bökens Tod am Mittwoch "sehr enttäuschend" und "nicht nachvollziehbar". Eine Berufung ließ er offen. Auch die Eltern zeigten sich zunächst wie im Schock nach ihrer Niederlage. Sie strengen seit Jahren vergeblich ein juristisches Verfahren nach dem anderen an.
So wollen sie etwa vor dem Bundesverfassungsgericht erreichen, dass gegen den Schiffsarzt und den damaligen Kommandanten wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird. Die Familie stellte klar, dass es ihr nicht um Geld gehe, sondern um Klarheit. "Wir werden keine Ruhe geben, bis wir wissen, was passiert ist", hatte Vater Uwe Böken schon vor der Verhandlung gesagt...
SC/sti (afp, dpa, wdr)
AFP