1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Elektronische Fußfessel kein Allheilmittel

Marcus Lütticke28. Januar 2013

Entlassene Schwerkriminelle können seit einem Jahr per Fußfessel zentral überwacht werden. Fürsprecher betonen ihre abschreckende Wirkung. Doch ein Fall von sexuellem Missbrauch trotz Fußfessel sorgt für Aufsehen.

https://p.dw.com/p/17SS5
Ein Mann bekommt zu Demonstrationszwecken eine Fußfessel angelegt (Foto: picture-alliance/dpa)
FußfesselBild: picture-alliance/dpa

Sie sitzt oberhalb des Knöchels, sieht aus wie eine überdimensionierte Armbanduhr und soll der Bevölkerung einen besseren Schutz vor aus der Haft entlassenen Straftätern bieten: die sogenannte "elektronische Fußfessel". Seit nun einem Jahr überwacht ein Team von 15 Polizeibeamten und Sozialarbeitern vom hessischen Bad Vilbel aus rund um die Uhr Personen, von denen trotz abgesessener Haftstrafe möglicherweise noch eine Gefahr ausgeht. Zurzeit sind es 31 Ex-Häftlinge aus ganz Deutschland. Voraussetzung für die richterliche Auflage, nach der Entlassung noch eine Fußfessel tragen zu müssen, ist die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren.

Der Begriff "Fußfessel" ist eigentlich irreführend, denn man kann sich mit ihr grundsätzlich völlig frei bewegen. Lediglich der Aufenthaltsort des Trägers wird mittels GPS - ähnlich wie bei einem Navigationsgerät - ständig registriert. Versucht jemand die Fußfessel zu entfernen, wird sofort ein Alarm ausgelöst. Ebenfalls gibt es Alarm, wenn der Träger eine vom Gericht vorher festgelegte Verbotszone betritt. Bei einem pädophilen Sexualstraftäter kann das beispielsweise das Gelände eines Kindergartens oder einer Schule sein.

In einem solchen Fall ruft ein Mitarbeiter der Zentralen Überwachungsstelle den Straftäter auf seinem Handy an, weist ihn auf den ausgelösten Alarm hin und fordert ihn auf, die Verbotszone sofort zu verlassen. Falls nötig, geht gleichzeitig ein Hinweis an die Polizei vor Ort, die dann den aktuellen Standort der betreffenden Person aufruft und die Verfolgung aufnimmt. Eine solche Meldung an die Polizei gab es im vergangenen Jahr 96 mal.

Sexueller Missbrauch trotz Fußfessel

Straftaten verhindern kann die Fußfessel nicht. In München begann Anfang Januar der Prozess gegen einen wegen Sexualdelikten vorbestraften Mann, der im April 2012 ein Mädchen sexuell missbraucht haben soll und zur Tatzeit mit einer elektronischen Fußfessel überwacht wurde. Das Mädchen ist die Tochter einer Bekannten des Mannes; die Tat soll sich in deren Wohnung ereignet haben.

Portrait von Bernhard Witthaut, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (Foto: dapd)
Bernhard Witthaut, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der PolizeiBild: dapd

Entsprechend skeptisch äußert sich auch der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, im Gespräch mit der Deutschen Welle: "Eine elektronische Fußfessel wird auf keinen Fall einen potenziellen Sexualstraftäter davon abhalten, wiederum eine Tat zu begehen. Mit Technik kann man keine Straftaten verhindern." Die Fußfesseln will er dennoch nicht gänzlich verbannen, jedoch sieht er die Einsatzmöglichkeiten als sehr beschränkt an.

Aufklärung wird erleichtert

Eine positivere Bilanz zieht der Direktor des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen und ehemalige Landesjustizminister Christian Pfeiffer. Er hebt hervor, dass sich Straftaten, wie auch der Fall aus München, durch die Fußfessel leichter aufklären lassen: "Es erleichtert der Polizei den Zugriff und es ist abschreckend für die meisten Täter. Aber Triebtäter oder Stockbetrunkene sind natürlich durch eine solche Fußfessel nicht von einer Tat abzuhalten. Trotzdem ist sie richtig."

Studien aus Amerika, so Pfeiffer, würden die abschreckende Wirkung der Fußfessel eindeutig belegen. Dort werde die Fußfessel auch zum Schutz vor Stalkern eingesetzt. Die Stalking-Opfer würden durch einen Empfänger automatisch gewarnt, wenn sich der Stalker in der Nähe befindet. Pfeiffer hält den Einsatz von Fußfesseln in diesem Bereich auch in Deutschland für sinnvoll. Schon in seiner Zeit als niedersächsischer Justizminister habe er sich dafür eingesetzt - vergeblich.

Der Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN), Christian Pfeiffer, posiert in seinem Arbeitszimmer (Foto: picture-alliance/dpa)
Prof. Christian Pfeiffer leitet das Kriminologische Forschungsinstitut NiedersachsenBild: picture alliance/dpa

Für Politiker dürfte vor allem auch der geringe finanzielle Aufwand beim Einsatz der elektronischen Fußfessel erfreulich sein. "Die Fußfessel kostet 230 Euro pro Monat. Eine geschlossene Unterbringung der Täter kostet 130 Euro - pro Tag", so Bernhard Witthaut von der Gewerkschaft der Polizei. Als Alternative zur Unterbringung oder Überwachung durch Polizeibeamte vor Ort dürfe die Fußfessel dennoch nicht genutzt werden. Sie könne allenfalls helfen, die Einhaltung von richterlichen Auflagen zu überwachen.