Einwanderer aus der Türkei fürchten um deutschen Pass
10. Februar 2005In Deutschland ist die doppelte Staatsangehörigkeit nicht erlaubt. In den Büros des Verbandes "Türkische Gemeinde in Deutschland" rufen seit Tagen immer mehr besorgte Menschen an. Es sind Einwanderer aus der Türkei. Sie haben zwei Pässe, also einen zuviel, und damit ein Problem. Sie dürfen nicht gleichzeitig Türken und Deutsche sein. Das ist seit fünf Jahren so. Wer Deutscher ist und sich dann wieder in einem anderen Land einbürgern lässt, verliert automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit.
Türkische Verbände für unbürokratische Lösungen
Bis vor fünf Jahren war das anders. Viele der Betroffenen hätten deswegen nur nachgemacht, was andere vor ihnen noch legal tun konnten, sagt Hakki Keskin, Bundesvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland: "Diese Menschen müssen nach dem Grundsatz von Gleichbehandlung zumindest eigentlich die deutsche Staatsangehörigkeit behalten."
Es geht bei der Diskussion um bis zu 50.000 Menschen, vor allem aus der Türkei. Die Türkische Gemeinde fordert eine unbürokratische Lösung. Kenan Kolat vom Berliner Büro des Verbandes schlägt dazu eine Übergangsfrist vor. "Bis Ende 2006 soll man diesen Menschen die Möglichkeit geben, lieber Türke, lieber Deutscher, bitte entscheide dich für die deutsche oder die türkische Staatsangehörigkeit. Wenn du dich für die deutsche entscheidest, solltest du die Entlassung aus der türkischen vorlegen."
Wurden deutsche Gesetze bewusst umgangen?
Das Bundesinnenministerium hält von einer solchen Lösung allerdings nichts. Ausnahmen seien nicht nötig, sagte Ministeriums-Sprecher Rainer Lingenthal. Die Regeln seien allen bekannt gewesen: "Diese Menschen haben das ja in vielen Fällen bewusst gemacht, um die deutschen Gesetze zu umgehen, und haben das uns deswegen nicht offenbart. Das heißt, nur dadurch, dass es an der Grenze oder in anderen behördlichen Vorgängen auffällt, erfahren wir davon."
Absicht bestreitet die Türkische Gemeinde jedoch. Die Menschen hätten ihre alte türkische Staatsbürgerschaft schon vor dem Jahr 2000 beantragt. Damals sei das noch in Ordnung gewesen. Wegen der langen Bearbeitungszeit ihres Antrages in der Türkei hätten sie die türkische Staatsbürgerschaft aber erst nach 2000 erhalten, als zwei Pässe in Deutschland nicht mehr geduldet wurden. Neben ihrem deutschen Pass ist nun sogar ihr Aufenthaltsrecht in Gefahr. Eben noch deutsche Staatsbürger, müssen sie sich jetzt um eine Aufenthaltserlaubnis kümmern, um überhaupt legal im Land bleiben zu dürfen.
Aufenthaltsstatus in Gefahr
Der Bund sei da aber nicht zuständig, sagte die Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Cornelie Sonntag-Wolgast. Da seien die Innenministerien der Länder gefragt: "Sie sollten prüfen - möglichst eben mit positivem Ergebnis - ob dem Personenkreis möglichst sofort wieder ein fester Aufenthaltsstatus gewährt werden kann. Und ich meine auch, wir müssen vermeiden, dass diese Menschen gewissermaßen wieder bei Null anfangen."
Soll heißen: Wer einmal einen deutschen Pass hatte, soll zum Beispiel nicht noch einmal zum Sprachtest müssen. Ohne neuen Antrag wird es aber wohl nicht gehen. Denn für eine Amnestie - also für eine Regelung, bei der alle ihren Pass einfach behalten - sieht auch Sonntag-Wolgast keine Chance.
Gernot Jaeger
DW-RADIO, 7.2.2005, Fokus Ost-Südost