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Einigung im Raubkunststreit

19. Dezember 2013

Die Erben von Alfred Flechtheim und Curt Glaser haben sich im Raubkunststreit mit der Stadt Köln geeinigt. Die elf Zeichnungen über die verhandelt wurde, dürfen nun alle im Kölner Museum Ludwig verbleiben.

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Paula Modersohn-Becker Kinderkopf 1905 Kohle auf Büttenpapier Flechtheim Sammlung
Eines der Werke, um die verhandelt wurde: "Kinderkopf " (1905) von Paula Modersohn-BeckerBild: Rheinisches Bildarchiv, Köln/Sabrina Walz

Die Stadt Köln hat sich mit den Erben von Alfred Flechtheim (1878-1937) und Curt Glaser (1879-1943) über die Rückerstattung von elf Kunstwerken aus dem Museum Ludwig geeinigt. Die Werke stammen aus der Kunstsammlung von Josef Haubrich, die er im Jahr 1946 der Stadt geschenkt hat. Sechs Zeichnungen gehörten dem jüdischen Galeristen Alfred Flechtheim, fünf dem jüdischen Kunsthistoriker und Museumsdirektor Curt Glaser. Beide emigrierten im Jahr 1933 aus Deutschland. Flechtheim musste seine Sammlung zurücklassen, große Teile aus Glasers Kollektion wurden schon vor seiner Flucht zwangsversteigert.

Aus dem Flechtheim-Besitz stammen Werke von Karl Hofer, Paula Modersohn-Becker, Ernst Barlach, Aristide Maillol und Wilhelm Morgner. Offizielle Eigentümer sind nun die Flechtheim-Erben. Die Zeichnungen dürfen aber als Dauerleihgabe im Museum Ludwig verbleiben. Flechtheim-Erbe Michael Hulton erklärte, die Haltung und der Einsatz der Kölner Seite habe ihn sehr bewegt und "letztlich auch dazu bewogen, diese für das Museum so wichtigen Arbeiten dort zu belassen". Die fünf Zeichnungen aus dem Besitz Curt Glasers bleiben dem Museum Ludwig ebenfalls erhalten. In diesem Fall habe man sich mit den Erben Glasers auf eine Entschädigung geeinigt und die Arbeiten zurückerworben. Es handelt sich um Zeichnungen von Ernst Ludwig Kirchner, Erich Heckel und Georg Kars.

Museumsdirektor Philipp Kaiser ist mit dem Ergebnis zufrieden. "Es freut uns, dass die Erben zweier so bedeutender Kunstsammler und -kenner, die als Juden und Verfechter moderner Kunst vom nationalsozialistischen Deutschland verfolgt wurden, entschieden haben, die Zeichnungen im Kontext der Sammlung Haubrich zu belassen“, teilte er am Mittwoch (18.12.2013) mit.

Die Stadt Köln komme ihrer Verantwortung gegenüber den Opfern der NS-Diktatur "vorbehaltlos nach", sagen die Flechtheim-Anwälte. Gleichzeitig fordern sie andere Museen auf - unter anderem die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen in München und die Kunstsammlung NRW - Lösungen zu strittigen Flechtheim-Werken zu finden oder die Schlichtungskommission der Bundesregierung anzurufen.

ag/kr (dpa/Museum Ludwig)