Durchbruch im Fall Gurlitt
7. April 2014
Das teilten der Freistaat Bayern, die Beauftragte der Bunderegierung für Kultur und Medien und Gurlitts Anwälte mit. Als Gegenleistung dafür, dass er alle unstrittig ihm gehörenden Bilder zurückerhält, ermöglicht Cornelius Gurlitt demnach eine Recherche zur Herkunft und zu den Besitzverhältnissen der übrigen Werke.
Im Zuge eines Ermittlungsverfahrens gegen Gurlitt waren Ende Februar 2012 in dessen Schwabinger Wohnung hunderte seit dem Zweiten Weltkrieg als vermisst geltende Bilder gefunden worden, darunter zahlreiche Meisterwerke. Die Bilder wurden nach dem Fund beschlagnahmt.
Alle unter NS-Raubkunstverdacht stehende Bilder sollen der Mitteilung zufolge nun im Zuge einer Provenienzrecherche und Restitution auf ihren rechtmäßigen Besitz geprüft werden. Gurlitt dürfe nun auch mindestens einen Forscher an die Taskforce entsenden. Ziel der Taskforce sei es, die Provenienzforschung innerhalb eines Jahres abzuschließen. Sollte die Zeit nicht genügen, gewährleiste Gurlitt jedoch, dass die Taskforce weiterhin Zugang zu den Kunstwerken bekomme. Die Kosten für die Erforschung der Herkunft der Kunstwerke übernehmen der Bund und der Freistaat Bayern.
Die Kulturstaatsministerin Monika Grütters lobt in der Presseerklärung das Verhandlungsergebnis: "Mit der nun getroffenen Vereinbarung schaffen wir die notwendige Grundlage für faire und gerechte Lösungen insbesondere durch Restitution." Welche und wie viele Bilder nun an Gurlitt zurückgegeben werden, ist nicht bekannt.
rey/bgö (dpa, BKM)