Die Rückkehr eines Volksverhetzers
1. März 2005In Deutschland hat Ernst Zündel nur 19 Jahre gelebt, in Kanada hingegen 45. Aus Kanada aber wird er nun nach Deutschland ausgewiesen - und hier drohen ihm Festnahme und Prozess. Denn Zündel ist einer der aktivsten Holocaust-Leugner, Neonazis und Antisemiten und er wird von der deutschen Justiz genau deswegen gesucht. Nach deutschem Recht kann mit Haftstrafe belegt werden, wer den Völkermord an den Juden bestreitet und damit Volksverhetzung betreibe und "das Andenken Verstorbener" verunglimpfe.
Ein Bundesgericht in Ottawa hatte in der vorigen Woche die Auslieferung angeordnet. Die kanadischen Richter begründeten dies damit, dass Zündels Aktivitäten nicht nur eine Gefährdung der nationalen Sicherheit Kanadas, "sondern auch eine Bedrohung der internationalen Gemeinschaft" seien. Zündel war seit zwei Jahren in Toronto inhaftiert.
"Warum ich Hitler liebe"
Der aus dem Schwarzwald stammende Zündel hatte viele Jahre lang aus seinem Haus in Toronto genau dies getan: Schriften wie "Warum ich Hitler liebe" und pseudo-wissenschaftliche Untersuchungen, nach denen in Auschwitz gar nicht Menschen umgebracht worden seien, schleuste Zündel auf dem Postweg nach Deutschland und in die USA. Die kanadischen Behörden versuchten vorübergehend, den Postversand zu unterbinden, seit der Verbreitung des Internets konnte Zündel seine Thesen eine Zeit lang unbehindert verbreiten. Die besonders virulent rassistische und neonazistische Internetseite Zündels wurde inzwischen gesperrt, dann aber von engen Mitarbeitern – darunter seine Frau – auf ähnliche Weise weitergeführt.
In Kanada wurde Zündel wiederholt wegen Volksverhetzung verklagt, aber immer nur zu geringfügigen Strafen verurteilt. Zündel betrachtete sich dennoch als Märtyrer und versuchte, diesem Druck 2001 durch Umzug in die USA zu entgehen. Wegen eines Visa-Vergehens wurde er von dort zwei Jahre später wieder nach Kanada ausgewiesen. Die dortigen Behörden nahmen ihn daraufhin fest und es begann ein längerer Rechtsstreit: Zündel, der trotz seines langen Aufenthaltes in Kanada nie die kanadische Staatsangehörigkeit erhalten hatte, wollte politisches Asyl beantragen, aber dies wurde abgelehnt. Vor einigen Tagen nun verfügte ein Gericht in Toronto die Ausweisung des unbequemen Gastes nach Deutschland.
Bei Ankunft Haft
Obwohl Zündel seine Hetzkampagnen nicht von deutschem Boden aus betrieben hatte, kann er in Deutschland dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Das Leugnen des Holocaust und nazistische Propaganda und Hetze sind auch dann strafbar, wenn sie im Ausland betrieben werden. Dieser Rechtsgrundsatz, der vom Bundesgerichtshof im Dezember 2000 ausdrücklich bestätigt wurde, wird Zündel nun in Deutschland einen Prozess bescheren, nachdem man ihn hier bei früheren Heimaturlauben immer in Ruhe gelassen hatte.
Allzu viel dürfte Zündel aber nicht zu befürchten haben: Ein in Australien ansässiger ehemaliger Deutscher, Frederick Toben, der ebenfalls zum "harten Kern" der Holocaustleugner gehört, war als einer der ersten nach diesen Bestimmungen in Deutschland angeklagt und zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. Diese Strafe brauchte er nicht voll abzusitzen, stattdessen verließ er nach seiner Freilassung Deutschland und ist seitdem auf diversen einschlägigen Kongressen und Veranstaltungen weltweit gesehen worden.
Jüdische Organisationen zeigen sich aber zufrieden über die Ausweisung: Der Vizepräsident der jüdischen Organisation B'nai Brith in Kanada, Frank Dimant, sagte, es sei an der Zeit, das Zündels Flugzeug starte. "Dies sollte das Ende der unermüdlichen Versuche vieler markieren, Zündel vor Gericht zu bringen."