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Der Grundstein für Demokratie in Deutschland war ein "Provisoium".

20. Mai 2009

Nach Krieg und Nazi-Diktatur schlugen die Deutschen mit der Unterzeichung des Grundgesetzes 1949 ein neues Kapitel auf. Was als Provisorium gedacht war, hat sich längst zur echten Verfassung gemausert.

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Originaldokument des Grundgesetzes mit der Unterschrift von Konrad Adenauer (Foto: Ullstein)
Originaldokument des Grundgesetzes mit Adenauers UnterschriftBild: ullstein bild - Reuters
Blick auf die Renaissance-Fassade des Zoologischen Museums Alexander König in Bonn, Foto: dpa
Das Museum Koenig in BonnBild: picture-alliance/dpa

Tiefbraune Glasaugen sahen zu, als eine neue Republik geboren wurde. Ausgestopfte Giraffen, indische Elefanten und Skelette von Tieren aus aller Welt waren Zeugen, als der Parlamentarische Rat im Naturkunde-Museum Alexander Koenig in Bonn tagte. Unter dem Vorsitz des späteren Bundeskanzlers Konrad Adenauer sollte die Versammlung ein "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" erarbeiten. Dieses Grundgesetz sollte bewusst provisorisch gehalten werden, damit die Vereinigung mit der sowjetisch besetzte Zone möglich blieb. Adenauer verkündete das Provisorium am 23. Mai 1949.

Der Weg dahin war lang. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa am 8. Mai 1945 wollten die alliierten Sieger verhindern, dass von Deutschland jemals wieder eine Gefahr für den Weltfrieden ausgehen würde und übernahmen die Regierungsgewalt. Sie teilten jene Teile Deutschlands, die nicht an Polen und die Sowjetunion abgetreten wurden, in vier Besatzungszonen: In eine amerikanische, eine britische, eine französische im Westen und eine sowjetische im Osten.

Die Magnettheorie

Die Militärgouverneure der drei westlichen Zonen gaben den politischen Vertretern Deutschlands den Auftrag, eine demokratische Verfassung auszuarbeiten. Die elf Länderparlamente schickten 65 Vertreter, dazu kamen fünf Vertreter aus Berlin, diese allerdings ohne Stimmrecht, in den Parlamentarischen Rat. Diesen "Müttern und Vätern des Grundgesetzes" war es besonders wichtig, die Tür für die vierte, die sowjetische, Besatzungszone offen zu halten.

Unter einer schwarz-rot-goldenen Standarte liegt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auf einem Tisch im Sitzungssaal des Parlamentarischen Rates in Bonn. Das Gremium hatte am 23. Mai 1949 das Grundgesetzt unterzeichnet. (Foto: dpa)
Der Parlamentarische Rat am Tag der UnterzeichnungBild: picture-alliance / dpa

Die Teilung war für viele Deutschen schmerzhaft. Das Ziel aller Politiker: Die beiden Teile Deutschlands schnell wiederzuvereinigen. Sowohl CDU/CSU- als auch SPD-Politiker waren damals davon überzeugt, dass ihre "Magnettheorie" aufgehen würde: Die steigende ökonomische und politische Attraktivität der Westzonen werde die sowjetische Besatzungszone geradezu magnetisch anziehen. Als Tagungsort wurde Bonn ausgewählt. Die spätere Bundeshauptstadt lag verkehrstechnisch günstig in der Britischen Zone und war auch aus der amerikanischen und französischen Zone gut zu erreichen.

"Leben ohne Furcht und Angst"

In Bonn wurden damals eilig Büros und Wohnungen für die Abgeordneten eingerichtet. Im naturkundlichen Museum Koenig mussten Arbeiter ausgestopfte Giraffen in Holzkisten verstecken - die Halle im klassizistischen Museum, in der sonst ausgestopfte Tiere ausgestellt sind, diente dem Parlamentarischen Rat als repräsentativer Tagungsort.

Portrait von Elisabeth Selbert. Die als "Mutter des Grundgesetzes" bezeichnete SPD-Politikerin kämpfte als Mitglied im Parlamentarischen Rat für den Gleichberechtigungs-Grundsatz von Männern und Frauen.
Elisabeth Selbert im Jahr 1953Bild: picture alliance / dpa

Das zentrale Anliegen der meisten Abgeordneten fasste der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Karl Arnold (CDU) in seiner Eröffnungsrede am 1. September 1948 zusammen: "Denken Sie bei jedem Wort, das Sie in das Grundgesetz schreiben, daran: Es muss die Magna Charta des deutschen öffentlichen Lebens werden und es soll dem Einzelnen die Überzeugung geben und die unbedingte Sicherheit gewährleisten, dass seine unveräußerlichen Menschenrechte verbrieft, gewahrt und mit allen Mitteln des Staates geschützt werden und dass er frei von Furcht und Angst leben und arbeiten kann."

Gleiche Rechte für Frauen und Männer

Manche Abgeordneten mussten Kröten schlucken und Kompromisse machen: So war zum Beispiel einigen "Vätern des Grundgesetzes" der Grundsatz der Gleichheit von Männern und Frauen erst einmal suspekt. Dass Frauen schließlich doch gleichgestellt wurden, verdanken sie den vier "Müttern des Grundgesetzes": Helene Wessel (Zentrum), Helene Weber (CDU) sowie Friederike Nadig und Elisabeth Selbert (beide SPD). Vor allem die Juristin Selbert kämpfte mit Frauenverbänden und Gewerkschaften für die Sache ihrer Geschlechtsgenossinnen. Für sie war der 23. Mai ein Meilenstein. "Dieser Tag war ein geschichtlicher Tag, eine Wende auf dem Weg der deutschen Frauen der Westzonen", sollte sie später sagen.

Nach zähem Ringen um jedes Wort kam es am 8. Mai 1949 schließlich zur Abstimmung. Konrad Adenauer verkündete das Ergebnis: Mit 53 Ja-Stimmen und 12-Nein-Stimmen wurde das Grundgesetz angenommen und dann am 23. Mai 1949 feierlich verkündet. Es war kein fröhlicher Feiertag für die drei Westzonen: Ein neuer Staat war geboren, aber die Teilung Deutschlands war gleichzeitig vorgezeichnet.

Konrad Adenauer unterzeichnet das Grundgesetz am 23. Mai 1949.
Der Präsident des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer, unterzeichnet das GrundgesetzBild: picture-alliance/ dpa

Aus Sicht von heutigen Verfassungsrechtlern enthält das Grundgesetz alles, was eine Verfassung braucht. Der Begriff "Provisorium" war damals vor allem symbolisch gemeint. Nach dem Fall der Mauer 1989 und der Wiedervereinigung der beiden Teile Deutschlands wurde auch diskutiert, ob das Grundgesetz nun auch dem Namen nach zu einer Verfassung gemacht werden sollte. Aber die Notwendigkeit bestand in den Augen der Deutschen nicht. Die Bundesbürger kommen mit ihrem Grundgesetz gut zurecht, sagt der Staatsrechtler Christoph Möllers, Professor mit Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Staatsrecht an der Universität Göttingen (siehe Interview unten). Und das Grundgesetz sei Vorbild für viele andere Staaten in der Welt, die den Wechsel von totalitärem oder autoritärem System in die Demokratie gefunden haben. Nach Einschätzung des Staatsrechtlers ist es eine der einflussreichsten Verfassungen der Welt.

Autorin: Birgit Becker

Redaktion: Dеnnis Stutе