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Deutschland unterzeichnet UN-Waffenkontrollabkommen

Mirjam Gehrke3. Juni 2013

Deutschland gehört zu den ersten Ländern, die den neuen Vertrag zur Regulierung des Waffenhandels unterzeichnen. Das Abkommen tritt in Kraft, wenn es von mindestens 50 UN-Mitgliedsländern ratifiziert wurde.

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Gewehr G3 (Foto: CC-BY-SA/Quickload)
Gewehr G 3Bild: CC-BY-SA/Quickload

Der sogenannte Arms Trade Treaty (ATT) soll erstmals weltweite Mindeststandards für den Handel mit konventionellen Waffen festschreiben. Über 50 Milliarden Euro werden jährlich weltweit mit dem Verkauf von Waffen umgesetzt. Deutschland ist unter den ersten 50 Ländern, die das Abkommen an diesem Montag (03.06.2013) in New York unterzeichnen. Bundesaußenminister Guido Westerwelle sprach von einem "historischen Abkommen". In Deutschland soll der Vertrag noch vor der Bundestagswahl im September ratifiziert werden.

Die Zustimmung zu dem ersten internationalen Abkommen über eine Regulierung des Waffenhandels ist in der Tat eine historische Entscheidung der UN-Vollversammlung: Von der Pistole bis zum Panzer soll der Handel mit konventionellen Waffen strengen Regeln unterworfen werden. Das neue Regelwerk war erst nach bald siebenjährigen Verhandlungen im April von der UN-Generalversammlung gebilligt worden. Zweimal waren die Verhandlungen zuvor auf der Zielgeraden am Widerstand einzelner Länder wie Nordkorea, Syrien und Iran, aber auch Russland, China und den USA gescheitert. Während die UN-Konferenz, die den Vertrag erarbeitet hatte, das Abkommen nur einstimmig beschließen konnte, reichte in der UN-Vollversammlung eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

Mit großer Mehrheit hat die UN-Vollversammlung für den Waffenkontrollvertrag gestimmt. (Fot6o: TIMOTHY A. CLARY/AFP/Getty Images)
Mit großer Mehrheit hat die UN-Vollversammlung für den Waffenkontrollvertrag gestimmtBild: Timothy a. Clary/AFP/Getty Images

Internationale Kontrolle

Das Abkommen verbietet den Export von Waffen, wenn dadurch Waffenembargos verletzt werden oder wenn sie bei Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingesetzt werden könnten. Wäre der Vertrag bereits in Kraft, dürften Russland und der Iran das syrische Regime nicht weiter beliefern. Auch Waffenlieferungen an die Aufständischen in Syrien wären nach diesem Abkommen verboten. Kontrollen sollen verhindern, dass Waffen in die Hände von Aufständischen, Terroristen oder Kriminellen fallen.

Der ATT sieht den Aufbau nationaler Kontrollsysteme vor, die die Ein- und Ausfuhr von konventionellen Waffen, Munition und Waffenteilen regulieren. Waffenhändler sollen kontrolliert werden. Hätte es solche Regeln vor einigen Jahren schon gegeben, wäre es nach dem Sturz von Libyens Diktator Gaddafi vielleicht einfach gewesen zu rekonstruieren, auf welchen Wegen und Umwegen deutsche Sturmgewehre in den Besitz seiner Truppen gelangen konnten.

Doch auch das jetzt beschlossene Abkommen muss seine Wirksamkeit erst noch unter Beweis stellen. "Wir werden uns nun mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Vertrag so schnell wie möglich in Kraft treten kann", so Bundesaußenminister Westerwelle in New York.

Schlupflöcher schließen

In die Freude über die Annahme des Waffenhandelsvertrags mischt sich jedoch erste Ernüchterung. "Ich hätte mir mehr Inhalte und mehr Restriktionen erhofft", erklärte der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich, der DW. "Insbesondere die Frage der Genehmigungspraxis (von Waffenexporten), die weiterhin den nationalen Regierungen überlassen ist, sowie die Frage der Überprüfung" der Kontrollen seien nicht abschließend geklärt. "All das sind Dinge, die einen solchen Vertrag stärker gemacht hätten."

Nachbesserungsbedarf sieht auch Amnesty-Rüstungsexperte Matthias John bei den Kontrollmechanismen. "Wir brauchen bessere Maßnahmen zur Transparenz und eine bessere Berichterstattung. Und wir bräuchten Sanktionsmöglichkeiten, wenn gegen das Abkommen verstoßen wird", benennt John eine zentrale Schwachstelle des Vertrags. Dennoch sei der Vertag "eine gute Ausgangsbasis", so John. Jetzt sei es an der Zeit, "dass die Staaten ihre eigenen Regeln besser anpassen." Der Waffenhandelskontrollvertrag greift nicht in die nationale Gesetzgebung der Staaten ein. Vorgesehen ist, dass die Staaten der UN jährlich Bericht erstatten über alle Vorgänge und Fortschritte bei der Kontrolle des Waffenhandels.

Die fünf größten Waffenexporteure (Quelle: SIPRI 2013)
Die fünf größten Waffenexporteure (Quelle: SIPRI 2013)

Deutschland in der Pflicht

Die Bestimmungen schränken die deutsche Waffenausfuhren nicht ein. Die bestehenden EU-Exportbestimmungen und die nationalen deutschen Regeln gehen weiter als das neue internationale Abkommen. Dennoch sieht Matthias John Deutschland "in der Pflicht, die deutsche Rüstungsexportpraxis im Geiste dieses Vertrags zu verschärfen." Deutschland ist nach den USA und Russland der drittgrößte Waffenexporteur der Welt, mit einem Weltmarktanteil von sieben Prozent. 2012 wurde der Export von Kleinwaffen im Wert von 76,2 Millionen Euro
erlaubt - doppelt so viel wie im Jahr zuvor. Das geht aus dem Rüstungsexportbericht der Bundesregierung hervor. Geliefert wurde auch in Länder wie Saudi-Arabien, den Libanon oder den Irak. "Die Menschenrechte müssen viel stärker berücksichtigt werden", fordert John. "Andere Kriterien wie die berüchtigte neue 'Merkel-Doktrin', die außen- und sicherheitspolitische Interessen in den Vordergrund stellt, scheinen da wichtiger zu sein." Das dürfe im Geiste dieses Vertrags nicht mehr passieren.

Waffenlieferungen aus Russland und Iran verhindern ein Ende des Konfliktes in Syrien ( Foto: BULENT KILIC/AFP/Getty Images)
Waffenlieferungen aus Russland und Iran verhindern ein Ende des Konflikts in SyrienBild: AFP/Getty Images

Bis der ATT nach Ratifizierung durch mindestens 50 Staaten in Kraft treten kann, dürften aber noch mindestens zwei Jahre vergehen.