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Deutsche Behörden im Kampf gegen Piraten

22. November 2010

Zehn mutmaßlichen Piraten aus Somalia wird in Hamburg der Prozess gemacht. Sie hatten am Ostermontag ein deutsches Containerschiff gekapert. Es ist der erste Piratenprozess in Deutschland seit fast 400 Jahren.

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Das Containerschiff 'MS Taipan' bei der Befreiung durch niederländische Marinesoldaten (Foto: AP)
Niederländische Marinesoldaten befreien ddie "MS Taipan"Bild: AP

Für zehn Verdächtige aus Somalia hat vor dem Hamburger Landgericht am Montag (22.11.2010) der Prozess begonnen. Ihnen wird zur Last gelegt, am Ostermontag vor der somalischen Küste ein deutsches Containerschiff in ihre Gewalt gebracht zu haben. Nur vier Stunden nach dem Überfall befreite die niederländische Marine das deutsche Schiff "Taipan", nahm die mutmaßlichen Piraten fest und lieferte sie den deutschen Behörden aus. Ein Hamburger Amtsgericht hatte dazu Haftbefehle erlassen.

Hamburg - die Piratenstadt

Schon im Mittelalter wurden in der Hansestadt Hamburg 500 Seeräuber verurteilt, allerdings in einem kurzen Prozess. Man knöpfte sie schlicht am Mast eines Schiffes auf oder enthauptete sie - so wie den wohl berühmtesten Piraten Klaus Störtebecker. Einer Sage nach heißt es von ihm, er hätte einige seiner Mittäter vor einer Strafe bewahren können, wenn er es schaffen würde, ohne Kopf noch an ihnen vorbei zu laufen. Elf Männer soll er so erlöst haben.

Derart rabiate Methoden sind selbstverständlich längst Vergangenheit. Piraterie auf hoher See ist erst seit den letzten acht Jahren wieder zu einem Problem geworden, für das es allerdings klar nachvollziehbare Prozessgrundlagen und Strafen gibt.

Paragraf 10 der Strafprozessordnung

Somalische Piraten bewachen die Mannschaft des chinesischen Fischerbootes FV Tian Yu 8 (Foto: dpa)
Ob Frachter, Öltanker oder Fischfangschiffe - vor den Piraten an der Ostküste von Afrika ist kaum ein Schiff sicherBild: picture-alliance/dpa

Weil das Containerschiff der Reederei Komrowski unter deutscher Flagge vor der somalischen Küste fuhr, gilt an Bord auch deutsches Recht. Die deutsche Strafprozessordnung besagt in Paragraf 10, dass für Verbrechen an Bord das Gericht zuständig ist, das am Heimathafen des Schiffes sitzt. Die gekaperte "Taipan" stammt aus Hamburg. Die Auslieferung der mutmaßlichen Piraten aus Somalia nach Deutschland war durch die Vereinbarungen der EU-Mission "Atalanta" und durch das internationale Seerechtsübereinkommen gedeckt, das auch Deutschland unterzeichnet hat.

Die möglichen Strafen für Piraterie sind dann wieder im nationalen Recht geregelt. "Pirateriehandlungen auf hoher See sind nach deutschem Recht strafbar", erläutert Uwe Jenisch, Professor für Seerecht an der Universität Kiel. "Das Strafmaß ist fünf Jahre für die normale Tat. Wenn Menschen dabei zu Tode kommen, liegt das Strafmaß nicht unter zehn Jahren. Für erpresserischen Menschenraub liegt das Strafmaß in derselben Größenordnung."

Beweisführung schwierig

So droht den Angeklagten bis zu 15 Jahren Haft. Aber nur, weil das deutsche Strafrecht überhaupt einen Straftatbestand wie "Angriff auf den Seeverkehr", also Piraterie kennt. International ist das keine Selbstverständlichkeit, erklärt der Rechtswissenschaftler, denn Dänemark und Kanada würden den Straftatbestand der Piraterie auf hoher See überhaupt nicht kennen.

Ein rechtsstaatlicher Prozess gegen Piraten in Deutschland ist allerdings nicht ganz einfach: Zunächst muss die Identität und das Alter der mutmaßlichen Täter festgestellt werden. Wer behauptet, jünger als 18 zu sein, darf nur nach Jugendrecht - also milder verurteilt werden. Bei einigen der Angeklagten ist das Alter nach dem Äußeren nicht ganz eindeutig.

Die Beweisführung ist auch nicht ohne - auch wenn die Täter mit Waffen an Bord überwältigt wurden, benötigt man ihre Fingerabdrücke an den Waffen. "Da hat man dann eine Bande von Piraten in Badelatschen und T-Shirts, die werfen ihre Waffen im Zweifel über Bord und behaupten, dass sie das Schiff eigentlich nur besichtigen wollten und im übrigen seien sie Fischer und da ist es schwierig, den einzelnen Täter zu überführen", weiß Uwe Jenisch.

Neue Qualität der Piraterie

In einem Schnellboot verfolgen die Soldaten der Mission Atalanta verdächtige Boote (Foto: DW/Daniel Scheschkewitz)
Jagd auf Piraten im Rahmen der Mission AtalantaBild: DW

Eigentlich vermeldet der jüngste Bericht der "Bundespolizei See" noch weltweit 196 Fälle von Piraterie - ein Rückgang also um 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Doch für Max Johns vom Deutschen Verein für internationales Seerecht ist dies kein Grund zur Entwarnung: "Wir haben im letzten Jahr über tausend als Geiseln festgehaltene Seeleute gehabt und das ist das wirklich Dramatische. Das hatten wir noch nie und das verändert die Qualität der heutigen Piraten so."

In indonesischen Gewässern und im südchinesischen Meer nehmen Raub-Überfälle auf Schiffe wieder zu. In Hamburg gibt es bereits den Seegerichtshof der Vereinten Nationen, der nicht nur Auseinandersetzungen auf hoher See zwischen Staaten regelt, sondern auch für Einzelpersonen wie Kapitäne zugelassen ist. Uwe Jenisch sieht hier eine gute internationale Zwischenlösung: "Die Piraterievorschriften des Völkerrechts sind ja auch im internationalen Seerechtsübereinkommen festgelegt, wenn man wollte, könnte man also über einen Beschluss der Vereinten Nationen dem Seegerichtshof in Hamburg diese zusätzlichen Kompetenzen geben."

Autor: Wolfgang Dick

Redaktion: Pia Gram