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Politik

Cyberkriminalität: BKA für härtere Strafen

5. August 2017

Waffen, Drogen, Kinderpornos: Das Internet ist ein Marktplatz für krumme Geschäfte. Auch Hacker tummeln sich dort oftmals unbehelligt. Das Bundeskriminalamt fordert nun eine härtere Gangart in Sachen Cyberkriminalität.

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Deutschland Cyber Kriminalität
Bild: picture-alliance/dpa/K. J. Hildenbrand

Vergangenen Herbst war die Deutsche Telekom Ziel eines Hackerangriffs: Einem 29-jährigen Briten gelang es, massenhaft Router des Unternehmens lahmzulegen. Bei rund 1,2 Telekom-Kunden war daraufhin die Leitung tot: kein Telefon, kein Internet, kein Fernsehen. Zwar wurde der Hacker gefasst und vergangene Woche vom Kölner Landgericht verurteilt. Aber er kam aus Sicht von Kritikern mit einer recht milden Strafe davon: ein Jahr und acht Monate auf Bewährung.

Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes
BKA-Chef Münch. "Gefahr für Sicherheit und Volkswirtschaft"Bild: picture-alliance/dpa/S. Stache

Für Holger Münch, den Präsidenten des Bundeskriminalamts (BKA) ist klar: Das Strafrecht muss angepasst werden, um illegale Verkaufsplattformen und kriminelle Strukturen im Internet besser bekämpfen zu können. "Profi-Hacker können enorme Schäden anrichten. Sie stellen eine Gefahr für Sicherheit und Volkswirtschaft dar." Das müsse sich auch deutlich am Strafmaß widerspiegeln, sagte Münch der Zeitung "Die Welt". Gerade Betreibern von sogenannten Botnetzen, mit denen groß angelegte Cyberattacken möglich sind, sei strafrechtlich kaum beizukommen. Sie würden oftmals geringer betraft als diejenigen, die die Botnetze nutzten.

Staatsanwalt sieht Handlungsbedarf

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bestätigt im Prinzip die Einschätzung des BKA-Chefs und sieht ebenfalls Handlungsbedarf: Der Betrieb von Marktplätzen für illegale Waren im Internet sei in Deutschland bislang kein eigener Straftatbestand, kritisiert der Frankfurter Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk. Vor allem mit Blick auf Verkaufsplattformen, auf denen Drogen, Waffen und Kinderpornografie angeboten werden, sei eine Reform des Strafrechts nötig.

Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk
Oberstaatsanwalt Ungefuk: "Nicht mehr zeitgemäß"Bild: picture-alliance/dpa/A. Arnold

"Viele Delikte, mit denen wir es zu tun haben, können sonst nicht hinreichend verfolgt werden", sagte Ungefuk der "Welt". Gefasste Cyberkriminelle würden oftmals wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht gestellt. Doch diese Bezeichnung sei nicht mehr zeitgemäß: "Cyberkriminelle kennen sich oft nicht persönlich. Die klassische kriminelle Vereinigung ist kaum nachzuweisen", so der Oberstaatsanwalt. Ungefuk gilt als ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet. Seit Jahren ist er auch für die "Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität" (ZIT) in Gießen tätig.

Strategie gegen Internetkriminalität

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht aber auch Nachbesserungsbedarf bei der Fahndung: "Noch mehr als beim Terrorismus verwischen hier die Kompetenzen zwischen Bund, Land und Bundeswehr komplett", sagte Herrmann, der als möglicher Kandidat für den Posten des Bundesinnenministers gilt. Je nachdem, wo der Angreifer sitze, sei entweder eine örtliche Polizei, das Bundeskriminalamt oder das Verteidigungsministerium zuständig.

Joachim Herrmann
Landesinnenminister Herrmann: "Verwischen der Kompetenzen"Bild: picture-alliance/dpa/S. Hoppe

Der CSU-Politiker spricht sich daher für eine bundesweite Strategie gegen Internetkriminalität aus. Deutschland müsse sich nach der Bundestagswahl völlig neu gegen Cyberangriffe aufstellen, sagte Herrmann dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".

Gemeinsam mit seinen Kollegen aus Bundesländern mit unionsgeführten Justizministerien hatte Herrmann am Montag bei einem Treffen in Kassel eine "Digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht" gefordert.

Die rechtspolitische Diskussion der kommenden Jahre müsse sich stärker den Herausforderungen der Digitalisierung widmen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der von CDU und CSU gestellten Landesinnenminister. Dazu gehörten der digitale Hausfriedensbruch, also das Eindringen mit Schadsoftware auf Rechner, und Auskunftsansprüche gegenüber Postdienstleistern, um den illegalen Handel über das Darknet zu bekämpfen. Es gehe auch um Strafen für Beleidigungen im Internet und die Sicherung von Clouddaten.

2016 hatte die Polizei in der Kriminalstatistik rund 83.000 Fälle von Cybercrime im engeren Sinne erfasst. Verursachter Schaden: mehr als 51 Millionen Euro.

AR/se (Reuters, dpa, EPD, Die Welt, Der Spiegel)