Concorde-Prozess geht in die zweite Runde
8. März 2012Gut ein Jahr nach dem Urteil im Prozess um den Absturz des Überschallflugzeugs Concorde kam das Berufungsgericht in Versailles bei Paris zusammen. Im Dezember 2010 hatte ein Strafgericht der französischen Stadt Pontoise der US-Fluggesellschaft Continental die Alleinschuld an dem Unglück vom 25. Juli 2000 gegeben.
Die Concorde war nach Ansicht der Richter beim Start am Pariser Flughafen Charles de Gaulle über ein Metallstück gerollt, das von einer Continental-Maschine abgefallen war. Dabei platzte ein Reifen der Concorde, herumfliegende Gummiteile durchschlugen einen Tragflächen-Tank und der ausströmende Treibstoff ging in Flammen auf. Das schnellste Verkehrsflugzeug der Welt stürzte über der Ortschaft Gonesse bei Paris ab. Unter den Toten waren 97 deutsche Urlauber auf dem Weg über New York in die Karibik. Der Absturz läutete das Ende des Flugbetriebs mit diesen Überschallflugzeugen ein, die bis dahin als Inbegriff von technologischem Fortschritt, Luxus und Sicherheit galten.
Continental sieht die Schuld bei Air France
Continental und weitere Nebenkläger legten gegen das Urteil des französischen Strafgerichts Berufung ein. Continental-Starverteidiger Olivier Metzner kündigte bereits an, er werde 18 Zeugen aufrufen lassen, die aussagen, dass die Concorde bereits brannte, bevor sie über das 40 Zentimeter große Metallstück fuhr. Die Aussagen dürften sich allerdings nur wenig von denen unterscheiden, die Continental bereits im ersten Prozess zur Entlastung vorbringen ließ. "Keiner der materiellen Befunde und Zeugenaussagen stützt diese These", befand das Gericht damals.
Dagegen ist Metzner überzeugt, dass die französische Fluggesellschaft Air France, der die Maschine gehörte, selbst an dem Unglück schuld ist. "Dieses Flugzeug hätte nie abheben dürfen", denn es sei überladen gewesen, sagte er im ersten Prozess. Nun will Metzner sechs Zeugen aufbieten, die damals für die Fluglinie arbeiteten und nie angehört wurden. "Ich glaube zu wissen, dass Air France nicht die ganze Wahrheit in dieser Angelegenheit gesagt hat."
Neben Continental und der Staatsanwaltschaft Pontoise sind auch Air France als Betreiber sowie der europäische Luftfahrtkonzern EADS als Rechtsnachfolger des Concorde-Herstellers Aérospatiale als Nebenkläger zugelassen. EADS war verurteilt worden, sich zu 30 Prozent am Schadenersatz für einige Nebenkläger zu beteiligen. Die bereits entschädigten Familien der Opfer werden beim Prozess offiziell nicht dabei sein.
Der Berufungsprozess soll bis zum 9. Mai dauern. Das Berufungsgericht wird sich am Donnerstag aber zunächst einer Frage nach der Verfassungsmäßigkeit widmen. Sollten die Richter zur Ansicht gelangen, dass sie nicht gegeben ist, könnte der Prozess kurz nach seiner Eröffnung wieder beendet sein.
je/li (afp, dpa)