Bundestag legt BND an die Leine
21. Oktober 2016Der Bundesnachrichtendienst (BND) und die anderen Geheimdienste in Deutschland werden künftig stärker kontrolliert. Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition verabschiedete der Bundestag die entsprechenden Gesetzentwürfe.
Der Auslandsgeheimdienst BND war im Zusammenhang mit der weltweiten Datenschnüffelei des US-Geheimdienstes NSA und umstrittenen eigenen Abhöraktionen gegen befreundete Staaten in die Kritik geraten.
Neues Kontrollgremium
Zur stärkeren Überwachung der Geheimdienstaktivitäten wird ein neues Kontrollgremium eingerichtet, bestehend aus zwei Richtern und einem Bundesanwalt am Bundesgerichtshof. Die Juristen sollen vom Kanzleramt über brisante Aktionen informiert werden und über Spionage gegen Einrichtungen der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten entscheiden.
Im geheim tagenden Bundestagsgremium zur Kontrolle der Geheimdienste wird das Amt eines "Ständigen Bevollmächtigten" geschaffen. Er soll "kontinuierliche und strukturierte Untersuchungen" zur Arbeit der Geheimdienste vornehmen und die verschiedenen Kontrollgremien koordinieren.
Ausspähen der EU erlaubt
Ausdrücklich erlaubt wird dem BND mit dem neuen Gesetz das Ausspionieren von EU-Institutionen oder -Mitgliedstaaten, etwa wenn es um Gefahren für die innere und äußere Sicherheit, die Handlungsfähigkeit Deutschlands oder "Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung" geht.
Die Kooperation mit internationalen Partnerdiensten wie der NSA wird dem BND mit dem neuen Gesetz unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Ziele dieser Zusammenarbeit müssen demnach etwa der Anti-Terror-Kampf, die Unterstützung der Bundeswehr im Auslandseinsatz oder Informationen zur Sicherheitslage von Deutschen im Ausland sein.
FDP-Politikerin will klagen
Die Oppositionsfraktionen Linke und Grüne haben die Koalitionspläne bereits im Vorfeld heftig kritisiert. Auch Datenschützer und Netzaktivisten bemängelten, mit der Reform würden umstrittene breit angelegte Schnüffelaktionen erst legitimiert. Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigte bereits eine Klage gegen das neue BND-Gesetz an.
Es werde vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben, gab sich die FDP-Politikerin im "Handelsblatt" überzeugt: "Der deutsche Auslandsgeheimdienst, der tief im Sumpf der illegalen Überwachung mit den USA und Großbritannien steckt, erhält neue, ausgedehnte Befugnisse, die teilweise verfassungswidrig sind."
wl/uh (dpa, afp)