Haftstrafe für Gafferaufnahmen von Unfalltoten
2. März 2018Die deutschen Bundesländer wollen sensationsgierigem Fotografieren und Filmen von Todesopfern bei Unfällen Einhalt gebieten und dies zur Abschreckung unter Strafe stellen. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sagte, es sei "abstoßend, wenn andere durch ihr Gaffen die Arbeit der Rettungskräfte behindern, nur um ihre Sensationsgier zu befriedigen, und das Leid anderer nutzen, um sich selbst mit Aufnahmen von der Unfallstelle wichtig zu machen".
Die Länderkammer beschloss, einen entsprechenden Gesetzentwurf erneut in den Bundestag einzubringen. Demnach sollen Menschen, die Aufnahmen von Toten ins Netzt stellen, mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Bisher greift diese Regelung nur, wenn noch lebende Personen betroffen sind. Der Gesetzentwurf war schon 2016 von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommmern in den Bundestag eingebracht worden. Er wurde aber vor der Bundestagswahl nicht auf die Tagesordnung gesetzt.
Schaulustige stellen ihre Aufnahmen häufig ins Netz oder geben sie an Medien weiter. Da mit der vorgeschlagenen Neuregelung bereits der Versuch strafbar werden soll, könnten Handys auch dann schon beschlagnahmt werden, wenn noch keine Aufnahmen gemacht wurden.
Derzeit schon drastische Strafen
Dass Sensationsgierige bei Verkehrsunfällen für die bessere Sicht auf Verletzte oder gar Tote extrem langsam fahren oder sogar stehen bleiben und damit Staus verursachen, ist Alltag auf deutschen Straßen. Schon jetzt gibt es dafür strenge Strafen. So können Personen, die Rettungsgassen versperren oder am Unfallort umherlaufen und damit Rettungskräfte behindern, mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden.
Zudem wird das Fotografieren beim Gaffen etwa aus dem Auto heraus auch ohne Behinderung von Rettungskräften seit Ende 2017 mit Geldbußen von bis zu 1000 Euro geahndet. Außerdem kann das Handy eingezogen werden. Bei Benutzung des Handys am Steuer erwarten Gaffer zusätzlich ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
uh/jj (afp, dpa)