Brüssel verliert die Geduld mit Polen
11. November 2020"Die Situation des Rechtsstaats in Polen verschlechtert sich zusehends, wir haben eine eindeutig negative Entwicklung zu verzeichnen", sagte der zuständige EU-Kommissar für Justiz und Rechtsstaatlichkeit, Didier Reynders, der Zeitung "Die Welt". Die polnische Regierung habe auf die Einwände der EU-Kommission nicht konstruktiv reagiert und auch keine Absicht gezeigt, die Unabhängigkeit der Justiz wiederherzustellen.
Polen steht wegen einer Reihe von Justizreformen seit Jahren in Brüssel am Pranger. Die EU-Kommission wirft der rechtsnationalen Regierung in Warschau vor, die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit von Richtern zu gefährden. Die Kommission hat bereits eine ganze Reihe von Vertragsverletzungsverfahren und ein beispielloses Strafverfahren angestrengt. Die Regierung in Warschau zeigte sich jedoch jedes Mal unbeeindruckt, weshalb die Kommission zu dem Schluss kommt, dass Polen "nicht auf die geäußerten Bedenken eingeht".
"Was in Polen passiert, geht alle Europäer an"
Reynders kündigte an, dass sich der EU-Ministerrat weiter mit dem Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 gegen Polen befassen werde - möglicherweise noch vor Jahresende. Gleichzeitig werde die Einleitung weiterer Vertragsverletzungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Polen erwogen. Eine Gesellschaft könne "nicht ordnungsgemäß funktionieren, wenn die Justiz nicht unabhängig ist", sagte Reynders weiter. Auch der EU-Binnenmarkt sei beeinträchtigt, wenn sich ein Land nicht an die Regeln des Rechtsstaats halte. "Was in Polen passiert, geht alle Europäer an".
Vor dem Hintergrund der Abtreibungsdebatte in Polen kritisiert Reynders das polnische Verfassungsgericht: "Wir haben große Zweifel an der Legitimität und Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts in Polen. Ein Verfassungsgericht, das nicht unabhängig ist, legt das Gesetz genauso aus wie die Regierungspartei." Das führe zu Misstrauen und "einem gewissen Ohnmachtsgefühl" in der Bevölkerung.
Die Hürden für Sanktionen liegen hoch
Die EU-Kommission kann mit einem sogenannten Artikel-7-Verfahren Ermittlungen gegen EU-Staaten einleiten, die im Verdacht stehen, gegen Grundprinzipien der Union zu verstoßen. Seit 2017 läuft bereits ein solches Verfahren gegen Polen, an dessen Ende der Entzug der Stimmrechte im Rat stehen kann. Die Hürden dafür sind allerdings sehr hoch, da alle anderen 27 Länder zustimmen müssen. Auch sollen EU-Staaten, die gegen Vorschriften verstoßen, künftig kein oder weniger Geld aus dem EU-Haushalt bekommen.
rb/AR (afp, rtr)