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Politik

Britischer Jurist als Chefankläger vereidigt

16. Juni 2021

Karim Khan legte seinen Amtseid ab und trat damit die Nachfolge der Gambierin Fatou Bensouda als Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs an. Damit ist der 51-Jährige für die kommenden neun Jahre im Amt.

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Karim Kahn wird Chefanklaeger des Weltstrafgerichts
Der Brite Karim Khan arbeitete bereits an internationalen GerichtenBild: Sabah Arar/AFP/Getty Images

Karim Khan ist der dritte Chefankläger seit der Eröffnung des Gerichts 2002 und bleibt für neun Jahre im Amt. Der Strafgerichtshof kann Einzelpersonen wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und dem Verbrechen der Aggression verfolgen.

Kritik an langen Verfahren des Gerichts

Khan wurde von den Mitgliedsstaaten des Gerichtshofs am 12. Februar zum Leiter der Anklagebehörde in Den Haag gewählt. Er war bisher Chef der UN-Ermittlungsmission für die Verbrechen des "Islamischen Staats" im Irak. Zuvor arbeitete er jahrelang als Ankläger, Strafverteidiger und Opfer-Anwalt an verschiedenen internationalen Gerichten, darunter den Tribunalen für Sierra Leone, Ruanda und das frühere Jugoslawien. Als Anwalt vertrat er in mehreren hochrangigen Fällen unter anderem den früheren Machthaber von Liberia, Charles Taylor, und den stellvertretenden kenianischen Präsidenten William Ruto.

Niederlande Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag
Der internationale Strafgerichtshof hat seinen Sitz in Den Haag in den NiederlandenBild: Phil Nijhuis/ANP/picture alliance

Khan bekommt als Chefankläger die Verantwortung für Ermittlungsverfahren in mehreren weltpolitischen Krisenherden, darunter wegen Verbrechen in Afghanistan, den Palästinensergebieten und Myanmar. Die Anklagebehörde steht unter Druck, weil in den vergangenen Jahren mehrere Fälle aus Mangel an Beweisen fallengelassen und Angeklagte freigesprochen wurden. Auch muss sich Khan mit der Kritik an den langwierigen Verfahren des Gerichts auseinandersetzen. Der Strafgerichtshof wurde 1998 gegründet und hat zurzeit 123 Mitgliedsstaaten. Mächtige Staaten wie die USA, China und Russland gehören dem Strafgerichtshof allerdings nicht an.

nob/fab (epd, afp)