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Politik

Brexit - der Scheidungsprozess

14. März 2017

Das britische Parlament hat das Brexit-Gesetz verabschiedet. Die Trennungszeit ist damit vorüber, jetzt kann die Scheidung eingereicht werden. Was nun passiert, Schritt für Schritt.

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Liebeskummer Herz aus Eis
Bild: picture-alliance/dpa/L. P. Sakki

Das britische Oberhaus hat sich zwar etwas geziert, aber letztendlich doch seinen Segen gegeben. In der Nacht zum Dienstag wurde das Brexit-Gesetz verabschiedet, das es Premierministerin Theresa May nun erlaubt, die offizielle Austrittserklärung an den Europäischen Rat zu schicken. Sobald der Brief das Gremium erreicht, beginnt die Uhr zu ticken: Innerhalb von zwei Jahren sollten die EU und Großbritannien ihre Scheidung geregelt haben. Es ist eine Premiere mit unklarem Ausgang. Die Schritte im Überblick:

Die Austrittserklärung

Theresa May will das Schreiben über die offizielle Austrittserklärung bis zum 31. März an den Europäischen Rat schicken. Sobald die Erklärung beim Rat eingeht, bleiben zwei Jahre Zeit für die Verhandlungen. May könnte mit ihren Worten bereits entscheidende Weichen für den Verlauf des Prozesses stellen. Wenn sie nicht nur die Scheidung verhandelt sehen möchte, sondern auch bereits die Zeit danach, und mit Forderungen aufwartet, die die restlichen 27 EU-Staaten als unverschämt empfinden, drohen die Fronten noch vor Beginn der Verhandlungen zu verhärten.

Das EU-Mandat

Sobald das Schreiben aus London eintrifft, bereitet die EU ihre Verhandlungsstrategie vor. Ein Sondergipfel der 27 Staats- und Regierungschefs beschließt etwa einen Monat später Leitlinien für die Verhandlungen. Eine davon dürfte die sein, während der kommenden zwei Jahre ausschließlich die Trennung zu verhandeln. Wer hat welches Sorgerecht? Wer zahlt was? Auf der Basis dieser Verhandlungslinien schlägt die EU-Kommission den Start der Verhandlungen und ein Mandat vor. 

Die Verhandlungen

Großbritannien Theresa May Statement im Unterhaus zum Brexit
"Brexit means Brexit", sagt Theresa May gerne: Was genau das heißt, weiß niemandBild: picture-alliance/empics

Sicher ist eigentlich nur, dass EU-Chefunterhändler Michel Barnier die Verhandlungen zusammen mit seinem 20-köpfigen Expertenteam führen wird und dass dafür 18 Monate veranschlagt werden. Doch wohin die Reise geht, weiß niemand. Ein streitbarer Punkt dürfte das Geld sein. Geld, von dem die EU findet, Großbritannien solle es noch bezahlen - und Geld, das die Briten auf keinen Fall zahlen wollen. Dieser Konflikt könnte wie ein Katalysator für den Austritt wirken. Nach dem Motto "No deal is better than a bad deal" könnten die Briten die Verhandlungen abbrechen und die Tür zuknallen. Was das für die zukünftige Beziehung zwischen dem Königreich und der EU bedeuten würde, weiß niemand.  

Die Ratifizierung

Das Europaparlament muss das verhandelte Austrittsabkommen billigen, danach muss es vom Rat angenommen werden. Wenn bis dahin alle durchgehalten haben, sollte ein Veto seitens der EU unwahrscheinlich sein. Was allerdings noch nicht klar ist: Haben eventuell auch nationale Parlamente ein Mitspracherecht? Dann würde es einige potenzielle Nein-Sager mehr geben - und es könnte kompliziert werden. Regierungschefin May wird das Abkommen dem britischen Parlament zur Prüfung vorlegen. Ein erneutes Referendum auf der Insel, bei dem über die Annahme des ausgehandelten Beschlusses entschieden würde, kann auch niemand ausschließen.

Das Fristende

Nach zwei Jahren ist Schluss. Die Briten treten aus, so oder so. Es sei denn, alle 27 EU-Staaten stimmen für eine Verlängerung der Verhandlungen. Der Brexit kann vor Ablauf der Frist immer noch gestoppt werden, sollte Großbritannien es sich anders überlegen. Allerdings müsste auch hier die gesamte EU-27 einverstanden sein. Andernfalls wird die Scheidung durchgezogen.

Julia Vergin
Julia Vergin Teamleiterin in der Wissenschaftsredaktion mit besonderem Interesse für Psychologie und Gesundheit.