BKA und BaFin bekämpfen Geldwäsche
16. September 201111.000 Verdachtsanzeigen auf Geldwäsche hat das Bundeskriminalamt allein im Jahr 2010 erhalten. Das entspricht einem Anstieg um mehr als 20 Prozent. Jede zweite Verdachtsmeldung stellte sich als berechtigt heraus. Allerdings hatte nur ein Prozent aller Meldungen einen terroristischen Hintergrund.
"Wer sein Bankkonto Fremden zur Verfügung stellt, damit diese dann Gelder aus kriminellen Geschäften über das Konto weiterleiten können, den kriegen wir definitiv", stellt Michael Sell mit Hinweis auf seine Erfolgsstatistik fest. Sell ist Exekutivdirektor der Bankenaufsicht (BaFin) in Deutschland. Zusammen mit dem Bundeskriminalamt arbeitet seine Behörde daran, die Möglichkeiten zur Geldwäsche weiter zu reduzieren. "Den Kampf werden wir verstärken" kündigte der BaFin-Direktor zusammen mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, am Freitag (16.09.2011) vor der Presse in Frankfurt (Main) an.
Über die Geldwäsche-Helfer in Deutschland will man vor allem auch an die eigentlichen Drahtzieher gelangen. Die sitzen meist irgendwo in der Welt und stecken ihre illegal erworbenen Gelder in fiktive Alltagsgeschäfte. Damit erhalten die Gelder den Anschein, legal zu sein. Für derartige Operationen werden fremde, unauffällige Konten benötigt. Den Konteninhabern werden für die Mitwirkung an dieser Geldwäsche oft zwischen 5 und 20 Prozent Provision versprochen.
Selbst wenn jemand nicht aktiv mitmacht, können die Kontendaten von Kriminellen gestohlen sein - etwa über das so genannte "Phishing". Dabei werden die Kontendaten geheim abgeschöpft. Immer häufiger werden auch mit bargeldlosen Verfahren auf elektronischem Weg Gelder verschoben. "Das erschwert natürlich die Ermittlungen", erklärt Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes.
Auch korrupte Staatspolitiker im Blick
Auch viele hochrangige Politiker, Militärs und Beamte fremder Staaten unterhalten Kontoverbindungen in Deutschland. PePs - politisch exponierte Personen - werden sie genannt. Nach Angaben der Bankenaufsicht umfasst die Liste der PePs rund 500.000 Menschen. Dass sie in Deutschland Konten unterhalten, ist zunächst nicht illegal. Die Banken in Deutschland sind lediglich verpflichtet, auffällige Kontenbewegungen sofort zu melden. Dazu sind Kundenprofile angelegt, die die Wahrscheinlichkeit prüfen, ob die Höhe mancher Beträge und die Geschwindigkeit der Kontenbewegungen zur bisherigen Geschichte des Bankkunden passen.
Inwieweit die Banken bei der Kontrolle von Auslandskunden aufmerksam waren und Vorfälle auch korrekt an die Bankenaufsicht gemeldet haben, wird derzeit überprüft. "Ich gehe davon aus, dass wir bei der Prüfung keine Überraschung erleben", hofft Sell.
Die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) hat in ihrem Prüfungsbericht allerdings schon auf Schwachstellen hingewiesen, die es in Deutschland bei der Bekämpfung von Geldwäsche gegeben hat.
Autor: Wolfgang Dick
Redaktion: Hartmut Lüning