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Politik

BKA: Sorry für Fehler bei G20-Journalisten

1. September 2017

Nach dem Bundesinnenministerium hat auch das Bundeskriminalamt Fehler beim Entzug der Akkreditierungen für Medienvertreter beim G20-Gipfel eingeräumt. BKA-Chef Münch äußerte sein Bedauern über Irrtümer in Einzelfällen.

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Deutschland Holger Münch  Präsident des Bundeskriminalamtes
Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger MünchBild: picture-alliance/dpa/S. Stache

In vier Einzelfällen seien aufgrund von Bearbeitungsfehlern zu Unrecht die Zugangserlaubnisse zum G20-Gipfel in Hamburg nachträglich entzogen worden, sagte BKA-Präsident Holger Münch in Berlin. Er ergänzte: "Das bedauern wir sehr." Ein solcher Eingriff in die Pressefreiheit dürfe nicht passieren. Die Nachbereitung der Fälle laufe. "Wir ducken uns nicht weg", betonte Münch. Das Bundesinnenministerium hatte bereits am Mittwoch eingestanden, dass der Widerruf der Akkreditierungen mindestens in vier Fällen auf Datenfehler zurückging.

Der Chef des Bundeskriminalamts trat vor die Presse, um sich zu dem Vorwurf zu äußern, es würden millionenfach Daten fehlerhaft bei seiner Behörde gespeichert. Der Vorwurf wurde laut, weil unter anderem einem Medienvertreter die Akkreditierung für den G20-Gipfel aufgrund einer vermeintlichen Straftat entzogen wurde, obwohl der Betroffene längst freigesprochen worden war.

Neun Klagen eingereicht

Während des Gipfels der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer Anfang Juli in Hamburg hatten Bundespresseamt und Bundeskriminalamt insgesamt 32 Journalisten die bereits genehmigten Akkreditierungen wieder entzogen. Neun von ihnen wurden am Eingang zum Pressezentrum von Sicherheitskräften abgewiesen. Als Grund wurden später "ernsthafte Sicherheitsbedenken" genannt. Neun Journalisten klagen vor dem Berliner Verwaltungsgericht und wollen feststellen lassen, dass die Maßnahme rechtswidrig war. Vor allem sollen Daten unzulässig gespeichert worden sein, obwohl sie hätten gelöscht werden müssen.

Die Fehlentscheidungen basierten nach Angaben des BKA in zwei Fällen nicht auf Daten der eigenen Behörde, sondern auf Angaben von Landespolizeien. In einem weiteren Fall gab es Münch zufolge eine Namensverwechslung. Der vierte Fall betrifft einen Fotografen, bei dem fälschlicherweise eine Straftat gespeichert war.

BKA: Keine Generalrevision

Münch machte zugleich klar, dass er es für nicht gerechtfertigt hält, wegen einzelner Fehler das gesamte System der Datenspeicherung in Zweifel zu ziehen. Weder das BKA noch die Polizeibehörden der Länder speicherten massenhaft Daten unbescholtener Bürger, unterstrich er. Zu Forderungen nach einer Generalrevision des Datenbestandes in der zentralen Polizeidatei Inpol sagte Münch, diese sei nicht notwendig. Es werde derzeit ohnehin an der Einführung eines "polizeilichen Analyseverbundes" gearbeitet, der die bisherigen Falldateien ablösten solle. Dies werde "mehr Datenschutz" bei gleichzeitig "höherer Effektivität" bedeuten und auch zu einer Qualitätskontrolle der Bestandsdaten genutzt werden.

ARD-Recherchen ergaben zwischenzeitlich, dass allein in der BKA-Fallgruppe zur Inneren Sicherheit derzeit 109.625 Menschen und mehr als eine Million Datensätze zu politischen Delikten womöglich teilweise unrechtmäßig gespeichert sind. Darüber gibt es mittlerweile auch Streit in der Koalition. Nachdem Justizminister Heiko Maas (SPD) am Donnerstag eine Aufklärung womöglich rechtswidriger Speicherungen verlangt hatte, griff Innenminister Thomas de Maizière (CDU) seinerseits den Justizminister an. Es sei dessen Ressort gewesen, das einen besseren Datenaustausch zur Vermeidung von Fehlern blockiert habe, sagte de Maizière der "Süddeutschen Zeitung".

G20-Akkreditierung für Journalisten
So sieht der Auslöser der aktuellen Debatte aus: der Akkreditierungsausweis für den G20-GipfelBild: picture-alliance/dpa/M. Brandt

Münch räumt Schwachstelle ein

Hintergrund ist die Vorgabe, wonach eine sofortige Datenlöschung dann erfolgen muss, wenn etwa ein Freispruch vor Gericht klarstellt, dass ein Vorwurf unberechtigt war. Dazu müssten jedoch von der zuständigen Staatsanwaltschaft Informationen über einen Verfahrensausgang an die Polizei weitergegeben werden - was offensichtlich nicht immer passiert. "Das ist eine Schwachstelle, wo wir mit weiterer Automatisierung weiterkommen müssen", räumte Münch ein. Auch de Maizière sagte, mit einer solchen Automatisierung ließe sich ein erheblicher Teil des Problems lösen.

Der ehemalige Datenschutzbeauftragte Peter Schaar widersprach Münchs Einschätzung, dass es bei der Datenspeicherung keine grundsätzlichen Probleme gebe. Vielmehr gebe es "ein riesiges Problem", sagte er der "Berliner Zeitung". Im polizeilichen Bereich würden Daten in erheblichem Umfang gespeichert, die nicht in die Dateien hätten gelangen dürfen.

Unterdessen beantragten die Grünen im Bundestag eine Sondersitzung des Innenausschusses, der über "die fehlerhaften und rechtswidrig gespeicherten Daten" beraten soll. Fraktionsvize Konstantin von Notz sagte dazu: "Es steht der Verdacht im Raum, dass zigtausende Bürgerinnen und Bürger rechtswidrig in der Verbunddateien des BKA gespeichert sind und dadurch Nachteile erfahren."

kle/jj (epd, afp, dpa)