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Bessere Bedingungen für Rückgabe von Raubkunst

19. Mai 2008
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Die Modalitäten für die Rückgabe von NS-Raubkunst sollen verbessert werden. Das kündigte Kulturstaatsminister Bernd Neumann bei der Veröffentlichung einer überarbeiteten Auflage der Empfehlungen für die Recherche nach Raubkunstwerken an. Er forderte gleichzeitig einen sensiblen Umgang mit entsprechenden Fällen bei der Rückgabe von NS-Raubkunst insbesondere aus jüdischem Besitz. "Mit der neuen Handreichung bekräftigt die Bundesregierung ihre Verpflichtung, NS-Raubkunst aufzuspüren und faire und gerechte Lösungen zur Rückgabe an die ehemaligen Besitzer oder deren Erben zu finden", betonte Neumann. Sie soll auch dazu beitragen, in der NS-Zeit entzogene Kunstwerke in deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven ausfindig zu machen.

Zusammen mit der neu geschaffenen "Arbeitsstelle Provenienzrecherche/-forschung" am Berliner Institut für Museumsforschung, für die jährlich 1,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen, werde die Handreichung den Einrichtungen helfen, "einen sensiblen Weg im Umgang mit NS-Raubkunst zu finden".

Die Bundesregierung unterstützt mit der Handreichung für die Museen die Ziele der Washingtoner Konferenz aus dem Jahr 1998. Dort war man übereingekommen, dass Kulturgüter, die in der NS-Zeit entzogen wurden, nach individueller Prüfung den legitimierten früheren Eigentümern beziehungsweise deren Erben zurückgegeben werden.