"B 9" muss in die Müllpresse
24. Januar 2006Der "B9" ist Kult: Er war das erste Stahlrohrmöbel von Marcel Breuer. Als er 1925 den Hocker entwarf, soll er sich am geschwungenen Lenker seines Fahrrads orientiert haben. Das Material dazu, Duralumin-Rohre, lieferten zunächst die Junckers-Flugzeugwerke in Dessau, später entschied sich Breuer für Stahl.
Der an sich unspektakuläre Hocker gilt als perfektes Symbol für Industriedesign im Bauhaus-Stil - und wird deshalb nicht als Massenprodukt, sondern als "künstlerischer Entwurf" betrachtet. Und einen solchen wiederum darf nur nachbauen, vermarkten und verkaufen, wer die ältesten Rechte daran nachweisen kann.
Wer, was, wann, warum, wie lange?
Die kniffligen Fragen internationalen Urheberrechts rund um das Kleinmöbel haben die Justiz über mehrere Jahre hinweg beschäftigt. Dabei ging es um die lukrativen Lizenzen für Produktion und Vertrieb. Drei Firmen trafen sich abwechselnd vor diversen Gerichten: Tecta aus Lauenförde/Niedersachsen, die Möbelfirma L&C Stahlrohrmöbel aus Stendal/Sachsen-Anhalt und Knoll International. Das Unternehmen Knoll International, das das 1925 von Breuer entworfene Modell unter dem Namen "Laccio" vertreibt, konnte einen Vertrag mit Marcel Breuer persönlich aus dem Jahr 1968 vorweisen. Die italienische Firma Gavina hatte die Hocker-Rechte für 106.000 US-Dollar erworben. Später war Gavina von Knoll übernommen worden.
Verwirrender Rechtsstreit
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat jetzt per Gerichtsbeschluss vom 24.1.2006 der Firma Tecta die Produktion des schlichten Stahlrohrmöbels verboten und angeordnet, alle Bestände zu vernichten. Die Firma Knoll International habe die älteren Rechte an der Design-Ikone des Bauhaus-Meisters Marcel Breuer (1902-1981). Das Gericht bestätigte mit seinem Urteil die Vorinstanz und ließ keine Revision zu (Az.: I-20 U 59/05). Tecta muss Knoll zudem für entgangene Geschäfte seit August 2003 Schadenersatz zahlen.
Tecta hatte sich auf einen Lizenzvertrag mit dem Berliner Bauhaus Archiv berufen, der auf einer Vereinbarung mit der Witwe Breuers fußte. Tecta hatte argumentiert, der von Knoll vorgelegte Vertrag sei auf zehn Jahre befristet gewesen, weil auch nur so lange Zahlungen vereinbart gewesen seien. Zudem sei es nur um die Namensrechte Breuers gegangen, da der Vertrag auf US-Recht fuße und in den USA keine Urheberrechte für die Möbel bestünden. Knoll pocht dagegen darauf, dass der Vertrag unbefristet und weltweit gilt.
Tecta hatte den Streit selbst losgetreten und die Herstellerfirma aus Stendal verklagt. Vor mehreren Jahren siegten die Niedersachsen in zweiter Instanz gegen die Firma "L&C Stendal", die sich auf Lizenzen des Bauhauses in Dessau berufen hatte. Danach war Tecta auch bei Knoll vorstellig geworden. Das italienisch-deutsche Unternehmen Knoll hatte dann aber den Spieß umgedreht und seinerseits Tecta verklagt.
Auf nach Dessau!
Wer trotz alledem unbedingt auf einem "B9" sitzen will, der muss in die Kantine des Bauhauses in Dessau gehen: Dort stehen ausreichend "B9"-Hocker herum. (arn)