Auschwitz-Akten sind Weltdokumentenerbe
30. Oktober 2017Der erste Frankfurter "Auschwitz-Prozess" (1963-1965) brachte die grausame Präzision des millionenfachen Mordes an Juden, Roma und Sinti und politischen Gegnern der NS-Diktatur in ihrem ganzen Ausmass ans Tageslicht. Die systematische Ermordung und die "Vernichtung durch Arbeit", wie die Nationalsozialisten das in ihren Akten nannten, wurde durch diesen Prozess erstmals einer breiteren Öffentlichkeit, nicht nur in Westdeutschland, bekannt.
Die Prozessunterlagen wurden am Montag (30.10.2017) von der UNESCO in das "Weltdokumentenerbe" und damit ins Weltregister der bewahrenswerten Dokumente aufgenommen, wie die deutsche Kommission der UN-Kulturorganisation in Bonn mitteilte.
"Die Anerkennung unterstreicht die einzigartige historische und gesellschaftliche Bedeutung der Unterlagen für die Nachkriegsgeschichte und die Erinnerungskultur Deutschlands", sagte der hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, Boris Rhein (CDU). Das Konvolut der Prozessunterlagen zu "Auschwitz-Prozess" setzt sich aus 454 Aktenbänden und 103 Tonbändern zusammen.
Dokumente wider das Vergessen
Im Frankfurter Auschwitz-Prozess mussten sich zum ersten Mal in der Bundesrepublik Deutschland 22 Angeklagte verantworten, die wegen Mordes und Beihilfe zum Mord angeklagt waren. Die Nationalsozialisten hatten im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz zwischen 1940 und 1945 über eine Million Menschen ermordet. An 134 Verhandlungstagen vernahm das Gericht 360 Männer und Frauen, darunter 221 Opferzeugen und 85 ehemalige SS-Wachleute als Zeugen. Auf den Tonbändern, die zu den Prozeßunterlagen dazu gehören, befinden sich Mitschnitte von erschütternden Aussagen der 319 Zeugen aus der Hauptverhandlung.
In den Verfahrensunterlagen, die im Hessischen Landesarchiv in Wiesbaden aufbewahrt werden, befinden sich auch die 1958 begonnenen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Stuttgart und der kurz zuvor eingerichteten "Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen" (ZST) in Ludwigsburg. Auch die von den Frankfurter Staatsanwälten ab 1959 zusammengetragenen Unterlagen, einschließlich der Zeugenaussagen, gehören zu den sichergestellten Unterlagen. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik waren deutsche Staatsanwälte 1960 über den "Eisernen Vorhang" hinweg ins polnische Oswiecim (Auschwitz) gereist.
Das Register des UNESCO-Programms "Gedächtnis der Welt" sichert Dokumente von außergewöhnlichem kulturhistorischen Wert und macht sie damit für die Öffentlichkeit zugänglich. Kriterien für die Aufnahme sind weltweite Bedeutung, Authentizität, Einzigartigkeit und Unersetzlichkeit. Zum Weltdokumentenerbe zählen laut Mitteilung der UNESCO 427 Dokumente aus aller Welt, 24 davon sind aus Deutschland.
Römische Papyrusrolle: Gleiches Recht für alle
Außerdem als Weltdokumentenerbe aufgenommen wurde das in der Universitätsbibliothek Gießen aufbewahrte Papyrusdokument der "Constitutio Antoniniana". Mit ihr verlieh der römische Kaiser Marcus Aurelius Severus Antoninus, auch bekannt als Kaiser Caracalla, um 212/213 n. Chr. sämtlichen freien Bewohnern des Imperium Romanum das römische Bürgerrecht.
Bis dahin hatten viele Bewohner den Rang von "Fremden" inne und damit einen gegenüber den römischen Bürgern nachteiligen Rechtsstatus im Bereich des Straf- und Zivilrechts, der Steuerveranlagung und der sozialen Mobilität. Damit sei vor über 1800 Jahren erstmalig in der Weltgeschichte ein einheitlicher Bürgerstatus in einem Gebiet geschaffen worden.
Das Römische Reich habe viele Millionen Menschen unterschiedlicher kultureller Prägung auf drei Kontinenten umfasst, heißt es in der Begründung der UNESCO-Kommission.
jhi/hm (dpa/epd)