Auch die Lords ratifizieren den Brexit-Deal
22. Januar 2020Die Mitglieder des House of Lords verzichteten auf mehrere von ihnen gestellte Änderungsanträge an dem Gesetzentwurf von Premierminister Boris Johnson, nachdem die Abgeordneten des Unterhauses diese abgelehnt hatten. Unter anderem hatten die Änderungsanträge des Oberhauses vorgesehen, dass EU-Bürger, die in Großbritannien leben, automatisch ein Bleiberecht für die Zeit nach dem Brexit erhalten sollen. Die Regierung lehnte das jedoch ab. EU-Bürger in Großbritannien haben nun noch bis Ende 2020 Zeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Auch ein Recht für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die in der EU gestrandet sind, auf Nachzug zu Verwandten nach Großbritannien, konnten die Lords nicht durchsetzen..
Austritt am 31. Januar ist nur Etappenziel
Nach der Zustimmung von Unter- und Oberhaus fehlt nun nur noch die Billigung von Queen Elizabeth II., doch das ist eine reine Formalie. Das Europaparlament soll das mit den Briten verhandelte Austrittsabkommen am 29. Januar absegnen. Zwei Tage später, am 31. Januar um 24.00 Uhr (MEZ), will das Vereinigte Königreich, nach mehrfacher Verschiebung und einem jahrelang erbittert geführten Streit tatsächlich die Europäische Union verlassen.
Bis Ende 2020 bleibt Großbritannien aber noch in einer Übergangsphase, während der sich so gut wie nichts ändert. In diesem knappen Zeitraum müssen sich nun Brüssel und London auf ihre künftigen Beziehungen einigen. Das größte Projekt, das in diesem Zeitraum gestemmt werden soll, ist die Verhandlung eines großen Freihandelsabkommens. In so kurzer Zeit wurde noch nie eine solche Vereinbarung mit der EU geschlossen.
Eine Verlängerung der Übergangsphase will Johnson aber ausschließen und hat deshalb in seinem Brexit-Gesetz verankert, dass das Vereinigte Königreich keine weitere Frist bei der EU beantragen kann. Die EU rechnet mit schwierigen Verhandlungen. Die Regierung in London ließ jedoch durchblicken, dass sie sich mit einer Einigung in Teilen zufriedengeben könnte, falls bis Jahresende kein umfassendes Abkommen zustandekommt.
Geregelt sind im jetzt in London ratifizierten Brexit-Abkommen die finanziellen Verpflichtungen Londons gegenüber der EU sowie die künftigen Rechte der Bürger beider Seiten.
qu/wa (dpa, afp, rtr)