Arbeitsverbot für Bahrains Opposition
28. Oktober 2014Die führende schiitische Oppositionskraft der arabischen Golfmonarchie Bahrain muss ihre Arbeit für drei Monate einstellen. Ein Gericht reagierte mit einer entsprechenden Anordnung auf eine Beschwerde der Regierung gegen die Partei Al-Wifak. Das Justizministerium des Landes wirft ihr vor, sie habe keine ordentliche Generalversammlung abgehalten und damit gegen die gesetzlichen Bestimmungen für Parteien verstoßen.
Der Richterspruch kommt rund vier Wochen vor den Parlaments- und Kommunalwahlen, die für den 22. November angesetzt sind. Alle Oppositionskräfte hatten Anfang Oktober erklärt, sie wollten die Abstimmungen boykottieren. Die Wifak-Partei nannte die Entscheidung des Gerichts einen "gefährlichen Schritt". Das Justizministerium hatte die Beschwerde im Juli eingereicht, als Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition über demokratische Reformen in eine Sackgasse geraten waren.
Forderung nach einer konstitutionellen Monarchie
Das sunnitische Königshaus in Bahrain sieht sich seit Jahren einer Protestbewegung der schiitischen Opposition unter Führung der Al-Wifak gegenüber. Die Mehrheit der Bevölkerung sind Schiiten. Die Opposition verlangt die Umwandlung des Königreichs in eine konstitutionelle Monarchie, bei der die Macht in der Hand einer gewählten Regierung und des Parlaments liegt. Bisher wird der Ministerpräsident Bahrains vom König ernannt. Zudem werden nur die 40 Abgeordneten des Unterhauses gewählt, während die 40 Mitglieder des Oberhauses vom König bestimmt werden. Es kann die Gesetze des Unterhauses blockieren.
Vorschläge der Regierung für die Wiederaufnahme des nationalen Dialogs hatte die Al-Wifak im September zurückgewiesen, da sie "die legitimen Forderungen des Volkes ignorierten". Die Vorschläge umfassen eine Neuaufteilung der Wahlkreise, eine Justizreform und das Recht für das Parlament, den Ministerpräsidenten zu befragen. Zudem soll dieser verpflichtet werden, bei der Besetzung der Ministerien, sofern es sich nicht um Schlüsselressorts handelt, die Opposition zu konsultieren.
Im Frühjahr 2011 hatten die Sicherheitskräfte Massendemonstrationen für mehr Demokratie niedergeschlagen. Die Opposition hatte daraufhin ihre 18 Abgeordneten aus dem Parlament abgezogen. Erst Mitte des Monats hatte ein Gericht in Bahrains Hauptstadt Manama entschieden, den verhafteten Menschenrechtler Nabil Radschab vorerst nicht auf freien Fuß zu setzen. Als neuen Verhandlungstermin setzte es den 29. Oktober fest. Radschab hatte auf Twitter verbreitet, bahrainische Sicherheitskräfte kämpften an der Seite der IS-Terrormiliz im Irak und in Syrien. Ihm wird vorgeworfen, Institutionen des Landes verunglimpft zu haben. Nach bahrainischem Gesetz werden regierungskritische Äußerungen mit bis zu drei Jahren Haft geahndet. Radschab war erst im Mai nach einer zweijährigen Haftstrafe freigekommen. Der Menschenrechtler gehörte zu den Anführern der Demonstrationen gegen das Königshaus 2011.
sti/kle (dpa, afp)