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Teure Apple-Einkäufe

16. Januar 2014

Eltern haften nicht immer für ihre Kinder. Zumindest nicht im aktuellen Apple-Streit um den Verkauf von mobilen Apps an Minderjährige in den USA. Der Konzern lenkt ein und zahlt eine Entschädigung in Millionenhöhe.

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Kind spielt auf iPhone (Foto: picture alliance/ZB)
Bild: picture alliance/ZB

Apple erstattet Eltern mindestens 32,5 Millionen Dollar (umgerechnet 23,8 Millionen Euro) für unbeaufsichtigte Einkäufe ihrer Kinder im App-Store des US-Technologiekonzerns. Der Hersteller von iPhone und iPad stimmte angesichts einer Sammelklage einem entsprechenden Vergleich zu, wie die US-Aufsichtsbehörde FTC mitteilte. Apple habe sich auch bereit erklärt, die Kindersicherung für Einkäufe in seinem App-Store zu verbessern.

Kleine Lücke im Apple-Store

Die Kinder konnten ungehindert im Online-Einkaufsladen für die so genannten Apps des US-Konzerns einkaufen, weil Apple-Kunden ihren Zugang mit der Eingabe ihres Passworts bislang automatisch für 15 Minuten Zeit freischalten. Dieses Zeitfenster war aber längst nicht allen bewusst. Wer dann kurze Zeit später nach einem Einkauf sein Gerät an Kinder weitergab, konnten diese selbständig Apps auf iPhone und iPad herunterladen. "Kinder haben Rechnungen über Millionen von US-Dollar ohne Wissen und Zustimmung ihrer Eltern angehäuft", sagte FTC-Chefin Edith Ramirez. Tausende Verbraucher seien davon betroffen. In einem besonders extremen Fall soll ein Mädchen 2600 US-Dollar in sein virtuelles Tierhotel gesteckt haben.

Mit dem Vergleich stellt Apple für die Entschädigung nun mindestens 32,5 Millionen Dollar bereit. Eine Obergrenze gibt es nicht - sie hängt davon ab, wie viele Betroffene sich melden. Apple-Chef Tim Cook schrieb in einem auf der Webseite "9to5mac" veröffentlichten Brief an seine Mitarbeiter, dass bei dem Unternehmen etwa 37.000 Beschwerden eingegangen seien. Das Unternehmen habe das Risiko einer langen juristischen Auseinandersetzung nicht eingehen wollen. Insgesamt hat der Konzern nach eigener Aussage 28 Millionen Kunden in E-Mails über die Erstattungsmöglichkeit informiert.

nis/re (afp, rtr, dpa)