Anklage fordert fünf Jahre Haft für Silvio Berlusconi
15. Februar 2012
Die Ankläger sind sich sicher: Es sei zweifelsfrei erwiesen, dass der 75-jährige Ex-Regierungschef den britischen Anwalt David Mills bestochen habe. Die Dokumente, die Berlusconis Verteidiger vorgelegt hätten, seien gefälscht, behauptete Staatsanwalt Fabio De Pasquale in seinem Plädoyer.
Freispruch wegen Verjährung
In dem Prozess geht es um Falschaussagen, für die Berlusconi in den 90er Jahren dem Briten Mills 600.000 Dollar (455.000 Euro) gezahlt haben soll. Die vorgelegten Beweise seien laut De Pasquale fingiert, berichtet die italienische Nachrichtenagentur Ansa. Mills war bereits 2009 wegen Korruption von der italienischen Justiz in erster und zweiter Instanz zu viereinhalb Jahren verurteilt worden. Ein Jahr später waren die ihm zur Last gelegten Taten verjährt, urteilte damals das Kassationsgericht und sprach ihn frei. In der Urteilsbegründung war aber "von einem schwerwiegenden Fall von Korruption" die Rede. Dieser Passus könnte gezielt auf die Schuld Berlusconis hinweisen.
Korruption, Amtsmissbrauch und Sex mit Minderjährigen
Berlusconi beteuert vehement seine Unschuld. Bevor das Urteil gefällt wird, müssen noch einige offene Fragen geklärt werden. Im Januar hatten Berlusconis Anwälte einen Antrag auf Befangenheit der Richter eingereicht. Angeblich hätten die Richter mehrere Zeugen der Verteidigung nicht angehört. Zudem behaupten die Anwälte, die Berlusconi zur Last gelegten Taten seien bereits Anfang Februar verjährt gewesen. Aufgrund zahlreicher Unterbrechungen geht das Gericht davon aus, dass die Verjährungsfrist erst Anfang Mai bis Mitte Juli in Kraft tritt. Am Samstag entscheidet das Berufungsgericht voraussichtlich über den Befangenheitsantrag.
Sollte Berlusconi in erster Instanz verurteilt werden, blieben ihm nach italienischer Rechtsprechung zwei Berufungsverfahren. Gegen den Medienmogul sind noch weitere drei Klagen anhängig wegen Korruption, Amtsmissbrauch und Sex mit einer minderjährigen Prostituierten.
ma/fab (afp,dpa,dapd)