Amnesty wirft Myanmar Apartheid vor
21. November 2017Seit Beginn der politischen Öffnung Myanmars im Jahr 2011 kam es mehrfach zu Ausschreitungen gegenüber Muslimen und insbesondere gegenüber der muslimischen Minderheit der Rohingya, die im nordwestlichen Bundesstaat Rakhine lebt. Bereits 2012 kamen bei Unruhen in der Region fast 100 Menschen ums Leben, 5000 Häuser wurden zerstört und 75.000 Menschen vertrieben. Am 25. August 2017 eskalierte die Lage erneut. Die sogenannte Arakan Rohingya Salvation Army (ARSA), die sich ihrem Selbstverständnis nach für die Autonomie der Rohingya einsetzt, überfiel mehrere Posten der myanmarischen Sicherheitskräfte und tötete nach Regierungsangaben zwölf Menschen. Myanmars Armee reagierte mit großer Härte. In der Folge flohen 600.000 Rohingya ins benachbarte Bangladesch. Die UN spricht von ethnischen Säuberungen. Das Militär bestreitet in einer am 13. November 2017 veröffentlichten Untersuchung jeden Verstoß gegen die Genfer Konventionen. Die Konventionen sind wichtiger Teil des humanitären Völkerrechts. Sie enthalten für den Fall eines Krieges oder eines bewaffneten Konflikts Regeln für den Schutz von Zivilpersonen.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat diese Ereignisse zum Anlass genommen, um die Hintergründe der Krise in einem ausführlichen Bericht zu beleuchten. Der heute veröffentlichte Bericht "Caged Without a Roof" basiert nach Angaben von Amnesty auf Nachforschungen, die zwischen November 2015 und September 2017 durchgeführt wurden. Die Organisation besuchte dabei vier Mal den Rakhine-Staat, führte mehr als 200 Interviews, wertete die juristische und akademische Literatur zu dem Thema aus sowie umfangreiches Foto- und Videomaterial. Der Fokus liegt dabei auf der Zeit seit 2012.
Apartheid in Myanmar
Der jüngste Amnesty-Bericht schließt sich vergleichbaren Berichten von Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch oder Fortify Rights an. Myanmars Sicherheitskräfte seien seit August 2017 verantwortlich für Mord, Folter, Vergewaltigung und das Niederbrennen ganzer Dörfer. Amnesty betont, dass es sich dabei um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handele. Wie alle Berichte basieren die Angaben zum großen Teil auf Augenzeugenberichten von Flüchtlingen, da die Regierung Myanmars ausländischen Beobachtern keinen Zugang zur Krisenregion gewährt.
Neu an dem Bericht ist allerdings die "Schlussfolgerung", die Amnesty in seinem Bericht zieht, nämlich "dass Myanmars Regierung, wenigstens seit der Gewalt von 2012, aktiv ein Apartheid-Regime aufgebaut hat." Der Vorwurf ist gelegentlich schon vorgebracht worden. So zum Beispiel in einem Bericht der "New York Times" vom Mai 2014 oder in einem Bericht der Stiftung Asienhaus aus Köln Ende 2015. Im zweiten Fall allerdings noch mit einem Fragezeichen versehen.
Systematische Diskriminierung und Ausgrenzung der Rohingya
Amnesty begründet den Vorwurf ausführlich. Nach den Ausschreitungen von 2012 hätten die Sicherheitskräfte Myanmars die buddhistischen und die muslimischen Bevölkerungsteile voneinander getrennt. Zehntausende Muslime seien in Flüchtlingslagern untergebracht worden. "Seither war fast jeder Aspekt ihres Lebens erheblich eingeschränkt. Über fünf Jahre wurden ihre Menschenrechte stetig missachtet, darunter das Recht auf Bewegungsfreiheit, das Recht auf Staatsangehörigkeit, eine adäquate Gesundheitsversorgung, das Recht auf Bildung, Arbeit und Ernährung."
Im Zuge der Recherchen sei deutlich geworden, dass die Segregation und Diskriminierung der Muslime auf einem institutionalisierten System beruhe. "Im Falle der Rohingya handele es sich um einen schwerwiegenden, weitgehenden, systemischen Angriff auf eine Bevölkerungsgruppe, der so eindeutig an die ethnische Identität gekoppelt sei, dass rechtlich gesehen von Apartheid gesprochen werden müsse."
Und weiter: "Das Apartheid-Regime wurde durch schriftlich festgehaltene Gesetze, Regulierungen und lokale Verordnungen geschaffen und erhalten, aber auch durch nicht explizit formulierte Praktiken der Behörden." Das von Regierung und Militär bewusst gesetzte Ziel sei stets gewesen, die Rohingya zu dominieren. Das Behörden und Militär dabei bewusst vorgegangen sind, ist wichtiger Bestandteil, um den Vorwurf der Apartheid erheben zu können.
Reintegration gefordert
Apartheid ist im internationalen Recht ausdrücklich untersagt. Die Anti-Rassismus-Konvention von 1965 und die Internationale Konvention über die Unterdrückung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid von 1973 lassen diesbezüglich keinen Zweifel zu. Obwohl Myanmar keine dieser Konvention unterzeichnet hat, sind sie fester Bestandteil des Völkergewohnheitsrechts und damit auch auf den Fall Myanmar anzuwenden.
Im Schlussteil des Berichts fordert Amnesty unter anderem die Umsetzung der Vorschläge, die Ex-UN-Generalsekretär Kofi Annans Kommission für den Rakhine-Staat erarbeitet hatte. Sie zitiert den Bericht an prominenter Stelle: "Reintegration, nicht Segregation ist der beste Weg für langfristige Stabilität und Entwicklung im Rakhine-Staat."