Das Ende der Todesstrafe
18. Februar 2009Am 18. Februar 1949 wurde in Tübingen der 28-jährige Raubmörder Richard Schuh mit dem Fallbeil hingerichtet. Es war die damals verbreitetsten Exekutionsmethode in Deutschland. Der Gelegenheitsarbeiter Schuh hatte einen LKW-Fahrer ermordet, um an die neuen Reifen von dessen Wagen zu gelangen und diese dann auf dem Schwarzmarkt zu verkaufen. Die Hinrichtung wurde um sechs Uhr morgens im Innenhof des Gefängnisses vollstreckt. Schuh selbst erfuhr erst am Abend zuvor, welches Schicksal ihm bevorstehen würde.
Dies war die letzte von einem westdeutschen Gericht angeordnete Hinrichtung. Drei Monate später, am 23. Mai 1949, wurde mit Inkrafttreten des Grundgesetzes die Todesstrafe in Westdeutschland offiziell abgeschafft. In Artikel 102 heißt es: Die Todesstrafe ist abgeschafft!
US-Militär setzte Hinrichtungen fort
Viele Nazi-Verbrecher profitierten damals von der Abschaffung der Todesstrafe, ihre Strafen wurden in Haftstrafen umgewandelt. Doch trotzdem wurden auf westdeutschem Boden noch weitere Hinrichtungen vollstreckt. Die meisten vom deutschen Henker Johann Reichhardt, der allerdings im Dienst der US-amerikanischen Besatzungsbehörden stand. Die letzten sieben von insgesamt 308 zum Tode verurteilten Kriegsverbrechern wurden am 7. Juni 1951 im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg, das von 1946 bis 1958 unter amerikanischem Befehl stand, gehängt.
Da das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aber bis 1990 nicht für West-Berlin galt, bedurfte es hier eines eigenen Gesetzes zur Abschaffung der Todesstrafe. Das trat am 20. Januar 1951 in Kraft. Das letzte Todesurteil in West-Berlin wurde am 12. Mai 1949 gegen den 24-jährigen Raubmörder Berthold Wehmeyer vollstreckt. Der hatte den Kassierer eines Lebensmittelladens erschossen, um etwa 100 Mark aus der Kasse zu stehlen. Wehmeyer wurde in der Untersuchungshaftanstalt Moabit durch die Guillotine enthauptet.
Die DDR ging ihren eigenen Weg
In der DDR galt die Todesstrafe noch bis 1987. Die wahrscheinlich letzte Hinrichtung in Deutschland fand am 26. Juni 1981 im Leipziger Gefängnis in der Alfred-Kästner-Straße statt: Der 39-jährige Stasi-Hauptmann Werner Teske, dem vorgeworfen wurde, sich als Spion mit Akten in den Westen absetzen zu wollen, wurde durch den sogenannten "unerwarteten Nahschuss" hingerichtet. Hierbei verkündete der Staatsanwalt dem völlig Ahnungslosen die beiden Sätze "Das Gnadengesuch ist abgelehnt. Ihre Hinrichtung steht unmittelbar bevor."
Daraufhin trat der letzte deutsche Henker Hermann Lorenz unbemerkt von hinten heran und schoss Teske in den Hinterkopf. Lorenz soll auf diese Weise etwa zwanzig Hinrichtungen vollstreckt haben. Sicher ist, dass mindestens 205 Menschen im SED-Staat zum Tode verurteilt und anschließend exekutiert wurden. Wie viele geheime Hinrichtungen es darüber hinaus gab, ist nicht bekannt.
Das letzte nicht-militärische Todesurteil in der DDR wurde am 15. September 1972 an dem Kindermörder Erwin Hagedorn aus Eberswalde vollstreckt. Der damals erst 20-jährige Hagedorn wurde in der Strafvollzugsanstalt Leipzig ebenfalls durch einen unerwarteten Nahschuss in den Hinterkopf hingerichtet. Der ehemalige Kochlehrling hatte mehrere Jungen im Alter zwischen neun und zwölf Jahren zuerst sexuell missbraucht und anschließend brutal ermordet. Allerdings gestaltete sich die Überführung des Sexualverbrechers extrem schwierig und war erst nach dem Studium westlicher Fachliteratur und unter Einsatz eines zu DDR-Zeiten unüblichen Gerichtspsychiaters möglich.
Nach dessen Analysen musste der gesuchte Mörder schon früher durch sadistische Handlungen aufgefallen sein. Großangelegte Befragungen in Schulklassen führten die Ermittler dann auf die entscheidende Spur. Nicht einmal ein Jahr vor seiner Hinrichtung wurde Hagedorn im November 1971 festgenommen. Er gestand sofort.
Die Todesstrafe im Rest der Welt
Nach Informationen der Menschenrechtsorganisation Amnesty International wurden im Jahre 2007 in 24 Ländern mindestens 1252 Gefangene hingerichtet. Da die meisten Staaten keine offiziellen Zahlen liefern, ist die Dunkelziffer hoch. Für knapp 90 Prozent aller Hinrichtungen waren fünf Staaten verantwortlich. So wurden in China 470 Hinrichtungen gezählt, im Iran waren 317, in Saudi-Arabien 143, in Pakistan 135. In den USA wurden 42 Menschen hingerichtet. Die Verurteilten wurden entweder erhängt, erschossen, vergiftet oder starben auf dem elektrischen Stuhl. Enthaupten oder Steinigen werden nach wie vor in Saudi-Arabien und dem Iran praktiziert.
Weltweit sitzen wahrscheinlich mehr als 25.000 Menschen in Todeszellen, doch die Dunkelziffer ist hoch. Darüber hinaus kommt es immer wieder zu Fehlurteilen. So wurden seit 1973 allein in den USA mehr als 120 Todeskandidaten nachträglich freigesprochen, weil sich - oft erst nach Jahren - ihre Unschuld herausstellte. (fg)