AfD-Vorstand will Höcke aus Partei werfen
13. Februar 2017Die Entscheidung fiel in einer Telefonkonferenz des AfD-Bundesvorstands. "Die Maßnahme erfolgte nach eingehender juristischer Prüfung und politischer Bewertung der Rede Björn Höckes vom 17. Januar 2017 in Dresden", teilte Parteisprecher Christian Lüth mit. Die Spitze der AfD zieht damit die Konsequenz aus den Äußerungen von Höcke zum Berliner Holocaust-Mahnmal und zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit.
AfD-Chefin Petry unter den Höcke-Kritikern
Höcke hatte am 17. Januar in einer Rede vor Anhängern der "Jungen Alternative Dresden" über das Mahnmal gesagt: "Die Deutschen sind das einzige Volk der Welt, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat." Zudem sprach er von einer "dämlichen Bewältigungspolitik" und forderte eine "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad". Die Äußerungen stießen insbesondere bei Überlebenden des NS-Massenmords auf Entsetzen. Der AfD-Mann selbst sprach von einer missverständlichen Deutung seiner Worte und sieht sich als Opfer innerparteilicher Machtkämpfe.
Zu den Vorstandsmitgliedern, die in Höckes Äußerung ein parteischädigendes Verhalten sehen, zählen AfD-Chefin Frauke Petry und die Spitzenkandidatin der baden-württembergischen AfD für den Bundestag, Alice Weidel. Der zweite Parteivorsitzende, Jörg Meuthen, stimmte nach eigenen Worten gegen das Ausschlussverfahren. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Ich glaube nicht, dass dieses Verfahren aussichtsreich ist, und ich halte es auch nicht für richtig, obwohl diese Rede wirklich sehr daneben war."
AfD-Bundesschiedsgericht eher auf Höcke-Kurs
Höcke selbst kommentierte das Ausschlussverfahren gegen ihn demonstrativ gelassen. "Die Entscheidung des Bundesvorstands habe ich mit Bedauern und in tiefer Sorge um die Einheit der Partei zur Kenntnis genommen", teilte er in Erfurt mit. Er sei überzeugt, weder gegen die Satzung noch die Grundsätze der AfD verstoßen zu haben.
Über den Antrag auf Parteiausschluss muss zunächst das Schiedsgericht des AfD-Landesverbandes Thüringen befinden. In zweiter Instanz wäre das Bundesschiedsgericht zuständig. In diesem Gremium sind etliche Anhänger des rechtsnationalen Flügels der AfD vertreten, den Höcke zusammen mit Vorstandsmitglied André Poggenburg gegründet hatte. Das Bundesschiedsgericht hatte zuletzt mehrere Entscheidungen des Bundesvorstandes gekippt. Dazu zählten die von der Parteispitze geforderte Auflösung des saarländichen Landesverbandes wegen Kontakten in rechtsradikale Kreise und ein generelles Verbot von Auftritten der AfD-Politiker bei Veranstaltungen des islamfeindlichen Pegida-Bündnisses.
sti/stu (afp, dpa)