2.000.000 Euro für vertauschte Babys
10. Februar 2015Die tragische Verwechslung ereignete sich im Juli 1994. In einer Klinik im südfranzösischen Cannes brachte Sophie Serrano ihre Tochter Manon zur Welt. Da das Baby an Gelbsucht litt, kam es in einen Brutkasten, in dem bereits ein weiteres Baby mit derselben Erkrankung lag. Die Krankenschwester, die offenbar unter Alkoholeinfluss stand, vertauschte dann unbewusst die beiden Säuglinge. Obwohl die Mütter sofort Zweifel äußerten, insbesondere wegen der Länge der Haare, wurden sie von der Pflegerin mit dem Hinweis beruhigt, das liege an den Wärmelampen im Brutkasten.
Zehn Jahre später verlangte der Vater von Manon einen Vaterschaftstest. Die fehlende Ähnlichkeit und der dunkle Teint seiner Tochter sorgten dafür, dass er nach wie vor Zweifel hatte. Da bei dem DNA-Test, um das Ergebnis abzusichern, nicht nur Blut des Vaters, sondern auch der Mutter untersucht wurde, stellte sich schließlich heraus, dass Manon nicht ihr leibliches Kind sein kann.
Langer Weg bis zur Entschädigung
Drei Monate später fand die Polizei dann die Familie, in der Mathilde lebt - Sophie Serranos biologische Tochter. Die beiden Paare entschieden sich dafür, ihre bereits zehn Jahre alten Kinder nicht zu tauschen. Aber sie verständigten sich darauf, eine Strafanzeige zu stellen - ohne Erfolg. Es folgten zivilrechtliche Schritte und jetzt - rund zehn weitere Jahre später - sprach das Gericht in Grasse den Familien nun 400.000 Euro Schadenersatz für jedes der vertauschten Mädchen zu, jeweils 300.000 Euro für die betroffenen Eltern sowie 60.000 Euro für jedes der insgesamt drei Geschwister der beiden Mädchen.
Die Verwechslung von Babys kommt äußerst selten vor. In vielen Ländern bekommen die Babys nach der Geburt kleine Armbänder, um sie besser identifizieren zu können. So auch in Frankreich. Im Jahr 2011 war eine russische Geburtsklinik zur Zahlung von 140.000 Euro Schadenersatz verurteilt worden, weil sie zwölf Jahre zuvor versehentlich zwei Babys verwechselt hatte.
djo/wa (afp, dpa)