13-Jähriger bei Tötungsdelikt unter Tatverdacht
9. März 2016Der Junge habe zugegeben, seinen Mitschüler Fabian mit einem Gegenstand getroffen zu haben, teilte die zuständige Staatsanwaltschaft mit. Laut den Angaben hat der dringend Tatverdächtige allerdings nicht verraten, womit er zugeschlagen hat.
Massive Gewalt gegen den Kopf
Auch ob Fabian noch lebte und sich mit seinen Kopfverletzungen bis zu dem Wald schleppen konnte, an dem später seine Leiche entdeckt wurde, sei unklar. Die Obduktion der Leiche hatte ergeben, dass der Junge durch massive Gewalteinwirkung auf den Kopf getötet wurde. Die Untersuchung spreche weder für einen Unfall noch für ein Sexualdelikt, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Streit beim Spielen?
Der Tatverdächtige habe gegenüber den Ermittlern Angaben zum Ablauf der Geschehnisse gemacht. Nach den Worten des Polizeisprechers waren die beiden Jungen miteinander befreundet. Sie hätten mit Wissen ihrer Eltern den Sonntagnachmittag zusammen verbracht und miteinander gespielt. Es sei möglich, dass es dann zum Streit gekommen sei.
Zu seinem eigenen Schutz sei der noch nicht strafmündige 13-jährige Tatverdächtige in eine geschlossene Einrichtung gebracht worden. Einen Haftbefehl gibt es für Kinder in diesem Alter nicht. Nach deutschem Recht können Jugendliche erst ab dem Alter von 14 Jahren strafrechtlich belangt werden.
Nach intensiver Suche mit Fährtenhunden und einem Hubschrauber hatte die Polizei die Leiche des Schülers am Montag auf einem bewachsenen Gelände am Ortsrand der Kleinstadt Bad Schmiedeberg gefunden (Artikelbild). Das Opfer war am Sonntag von seiner Familie als vermisst gemeldet worden, im Anschluss wurde er mit einer Großfahndung gesucht.
Strafunmündige können Tatfolgen abschätzen
Unter Kindern kommen solche Taten nur äußerst selten vor. Bei den wenigen Fällen handele es sich meist um Streitigkeiten unter Geschwistern; ein Motiv sei Eifersucht, sagte der Wiesbadener Kriminologe Rudolf Egg. Unter völlig fremden Kindern komme so ein Delikt so gut wie nicht vor, weil es immer um Gefühle gehe.
Kinder könnten auch vor dem Erreichen der Strafmündigkeit mit 14 Jahren schwerwiegende Folgen ihres Handelns abschätzen, sagte Egg, der bis 2014 die Kriminologische Zentralstelle in Wiesbaden leitete. "Die Altersgrenze bedeutet nicht, dass sie kein Schuldbewusstsein hätten oder nicht wüssten, was sie tun", sagte Egg. Der Gesetzgeber habe damit nur festgelegt, dass für diese Kinder nicht die Strafjustiz zuständig ist, sondern Eltern, Erziehungsberechtigte und Jugendämter.
"Folgenlos wird die Tat nicht bleiben", sagte Egg auch mit Blick auf die psychologischen Folgen für den jungen Tatverdächtigen. "Selbst Erwachsene brauchen Hilfe, um nicht zu verzweifeln nach solch einer monströsen Tat."
qu/uh (dpa, afp)